BonnNetz überprüft Gasnetzanschlüsse

Die Illustration zeigt eine Gasanlage im Hausanschlussraum. Eine Hand hält ein Gasmessgerät.
Im Auftrag von BonnNetz überprüft die Firma Crijonic die innenliegenden Teile des Gasnetzanschlusses bis zur Hauptabsperreinrichtung. (Symbolbild: Shutterstock)

Die Stadtwerke-Tochter BonnNetz lässt ab November turnusmäßig Gasnetzanschlüsse in Bonn überprüfen. Bis Ende Februar 2026 werden rund 24.500 Hausanschlüsse kontrolliert. Ziel ist es, die Betriebssicherheit der Erdgasversorgung weiterhin zu gewährleisten.

Die Überprüfungen erfolgen alle zwölf Jahre nach gesetzlichen Vorgaben und betreffen den innenliegenden Teil des Gasnetzanschlusses bis zur Hauptabsperreinrichtung im Haus. Dabei wird insbesondere auf die Dichtheit, den Korrosionsschutz sowie den Zustand der Mauerdurchführung geachtet. Auch die Funktionstüchtigkeit der Absperreinrichtung wird getestet. Die Arbeiten dauern etwa 15 Minuten. Dabei bleibt die Gasversorgung durchgehend erhalten.

Mit der Durchführung hat BonnNetz die Fachfirma Crijonic GmbH aus Remscheid beauftragt. Die betroffenen Haushalte werden rechtzeitig schriftlich über einen konkreten Terminvorschlag informiert. Sollte der Termin nicht passen, kann er über eine gebührenfreie Hotline (0800 – 44 89 32 0) oder per E-Mail (termin(at)crijonic.de) neu vereinbart werden.

Betroffene Haushalte zahlen nichts

Wer keine Anschreiben erhält, muss aktuell nichts unternehmen. Entweder ist der Netzanschluss noch keine zwölf Jahre alt oder er wird im Zuge eines innerhalb der nächsten Jahre anstehenden Zählerwechsels begutachtet. In diesem Durchgang werden 60 Prozent der Bonner Gasnetzanschlüsse gecheckt.  

Für die Hauseigentümerinnen und -eigentümer entstehen keine Kosten. Auch Mieterinnen und Mieter müssen sich nicht aktiv kümmern, lediglich der Zugang zum Anschlussraum muss gewährleistet sein. Die Mitarbeitenden können sich ausweisen. Antworten auf weitere Fragen rund um die Maßnahme gibt es hier.

BonnNetz weist zudem darauf hin, dass ab der Hauptabsperreinrichtung die Verantwortung für die Gasleitungen bei der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer liegt. Diese Leitungen sollten gemäß Richtlinien des DGVW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) regelmäßig überprüft werden. (se)

zum Seitenanfang