Sie riechen Gas im Haus oder auf der Straße? Bleiben Sie bitte ruhig und beachten Sie die folgenden Hinweise:
1. Ruhe bewahren
Erdgas riecht dank des beigemischten Duftstoffs so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Schlägt Ihre Nase also Alarm, ist das noch kein Grund zur Panik.
2. Kein offenes Feuer, keine Funken
Riecht es nach Gas, ist offenes Feuer tabu. Bitte machen Sie die Zigaretten aus, benutzen Sie kein Feuerzeug und keine Streichhölzer! Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Betätigen Sie keinen Licht- und Geräteschalter, ziehen Sie keine Stecker aus der Steckdose. Und kein Telefon oder Handy im Haus benutzen.
3. Fenster auf, keine elektrischen Geräte
Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich, Türen und Fenster weit öffnen, für Durchzug sorgen. Bitte keinerlei elektrischen Geräte wie Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten – Funkenbildung.
4. Gashahn zu
Schließen Sie den Hauptabsperrhahn im Keller und/oder den Gashahn am Gaszähler.
5. Mitbewohner warnen
Warnen Sie Ihre Mitbewohner und verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus. An Türen klopfen, nicht klingen, um Funkenbildung zu vermeiden.
6. Bereitschaftsdienst anrufen – von außerhalb des Hauses!
Der Bereitschaftsdienst der Bonn-Netz GmbH ist rund um die Uhr und kostenfrei für Sie erreichbar. Unsere Mitarbeiter werden sofort die Ursache des Gasgeruchs prüfen und abstellen.
Wichtig: Beim Telefon können Funken entstehen. Also bitte nur von außerhalb anrufen!
Quelle: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V., Bonn; angelehnt an die Veröffentlichung "Was ist zu tun, wenn es im Haus nach Gas riecht“
Was können Sie zur Vorbeugung von Sicherheitsrisiken im Vorfeld tun?
Immer richtig liegen Sie, wenn Sie die grundsätzliche Regeln befolgen:
1. Lassen Sie Ihre Gasanlage regelmäßig von einem Fachmann überprüfen
2. Lassen Sie Störungen an Gasgeräten oder Schäden an Gasleitungen nur durch Fachleute beheben
3. Gehen Sie regelmäßig “auf Hausschau” und machen Sie den Jahres-Check an Gasgeräten und Gasleitungen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des DVGW: https://www.dvgw.de/themen/gas/verbraucherinformationen/der-jahres-check-im-haus
4. Lassen Sie alle 12 Jahre eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durch einen Fachbetrieb durchführen
