Balkonanlagen: Wir haben die Anmeldung für Sie vereinfacht

Mit Sonnenenergie können wir auch in Bonn viel Strom erzeugen. Die einfachste Möglichkeit dafür bieten sogenannte "Steckerfertige Anlagen", oder "Balkonkraftwerke". Sie sind ein Beitrag zum Klimaschutz und helfen, Stromkosten zu senken. 

Der Bundestag hat Ende April 2024 einige Vereinfachungen für Balkon-PV-Anlagen beschlossen, die künftig die Anmeldeverfahren vereinfachen sollen. 

Ganz wichtig: Balkonanlagen müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Die Stadt Bonn fördert Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie mit einem Investitions-Zuschuss, auch kleine Balkonkraftwerke. Infos zur Solar-Förderung der Stadt Bonn finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis: Bitte informieren Sie sich bereits vor dem Kauf einer Anlage, welche technischen Anforderungen erfüllt sein müssen. Im Zweifel fragen Sie Ihr Elektrofachunternehmen.

So geht’s

Alle Anlagen, die Strom erzeugen, müssen bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eintragen werden. Auch Ihre Balkonanlage mit Stecker. Die Anmeldebestätigung aus dem Marktstammdatenregister benötigen Sie im zweiten Schritt, der Anmeldung in unserem Einspeiserportal.   

Das Marktstammdatenregister sammelt alle Informationen zum Strommarkt in einer großen Datenbank, die öffentlich zugänglich ist. Die genaue Kenntnis über Standorte und Größen von Stromerzeugungsanlagen in Deutschland sind eine wichtige Voraussetzung für die Ausbauplanung der Stromnetze und die Energiewende. 

Wenn Sie mit Ihrer Balkonanlage Sonnenstrom über einen Stecker ins Bonner Netz einspeisen möchten, benötigen Sie einen modernen Stromzähler. Die Frage, ob Ihr vorhandener Stromzähler ausreichend ist, prüfen wir, sobald die Daten zu Ihrer Anmeldung im Marktstammdatenregister von der Bundesnetzagentur erhalten haben. Falls Sie einen neuen Zähler benötigen, informieren wir Sie per E-Mail, denn gerne stellen wir Ihnen als "Grundzuständiger Messstellenbetreiber" für Bonn das neue Gerät kostenfrei zur Verfügung und bauen es auch ein.

Wie Sie die Stromzähler unterscheiden können, zeigen wir in dieser Datei mit Fotos.. Wenn Sie generell mehr über das Thema Zähler wissen möchten, besuchen Sie gerne die Seite Zähler verstehen

 

Was ist eine steckerfertige PV-Anlage?

Steckerfertige Anlagen sind kleine PV-Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Größtenteils bestehen diese Anlagen aus ein bis zwei Modulen. Angeschlossen werden diese an einer speziellen Einspeisesteckdose innerhalb eines Stromkreises. Durch die Einspeisung in den eigenen Stromkreis wird ein Teil des eigenen Stromverbrauchs gedeckt.

Steckerfertige Anlagen: Das sollten Sie wissen

Nutzung und Vergütung

1. Eine Stromeinspeisung in das öffentliche Stromverteilungsnetz von BonnNetz wird vom Anschlussnutzer nicht beabsichtigt. Die selbst erzeugte Energie wird ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt.

2. Für die erzeugte Energie aus der Stromerzeugungseinrichtung wird kein Vergütungs- oder Förderanspruch nach dem EEG oder KWK-G beansprucht.

Wichtig: Soll die Balkonanlage eine bereits bestehende Erzeugungsanlage (EEG-Anlage Photovolatik, KWK-Anlage/Blockheizkraftwerk, Brennstoffzelle) am gleichen Stromzähler ergänzen, kann dies zu Problemen bis hin zum Verlust der Einspeisevergütung führen. Wir empfehlen Betreibern einer Erzeugungsanlage mit Einspeisevergütung, die zusätzlich eine Balkonanlage nutzen wollen: Wenden Sie sich vor dem Kauf  an unser Team Einspeiser (E-Mail: Einspeiser(at)bonn-netz.de) für eine individuelle Prüfung, um Ihre Vergütung nicht zu gefährden.  

Anmeldung und Anschluss

3. Stromerzeugungsanlagen müssen grundsätzlich beim zuständigen Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Für Balkonanlagen gelten die vereinfachten Anschluss- und Meldevorgaben.

4. Der Anschluss an den Endstromkreis kann entweder fest (ohne Stecker) oder über eine spezielle Energiesteckvorrichtung (z. B. nach Vornorm VDE V 0628-1) unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen.

5. Es darf maximal eine Stromerzeugungseinrichtung, an einen Endstromkreis angeschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Endstromkreis i. d. R. nicht mit einer Steckdose gleichzusetzen ist, sondern einen eigenen Anschluss an die Hausverteilung hat.

6. Die Stromerzeugungseinrichtung muss sich automatisch abschalten und trennen, wenn die Netzversorgung unterbrochen ist oder die Spannung oder die Frequenz von den zulässigen Werten abweicht (NA-Schutz).

7. Für den Anschluss und Betrieb von Stromerzeugungseinrichtungen in Kundenanlagen muss eine entsprechende Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD/FI-Schalter) vorhanden sein.

8. Für die Errichtung und den Betrieb einer elektrischen Anlage sind die geltenden Gesetze, Verordnungen (NAV) und Normen des VDE, insbesondere auch die technischen Anschlussbedingungen (TAB) einzuhalten.

Messeinrichtung (Zähler)

9. Eine Stromerzeugungseinrichtung darf nur an einem Zähler mit Rücklaufsperre betrieben werden. Derzeit hat die Mehrzahl der konventionellen Bezugszähler (zumeist elektromechanische Ferraris-Zähler) keine Rücklaufsperre. Moderne Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) haben i. d. R. eine Rücklaufsperre. Einen Stromzähler mit Rücklaufsperre erkennen Sie an dem entsprechenden Symbol  auf dem Zähler.

10. Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) für BonnNetz führt den Zählerwechsel für Sie kostenfrei durch. Ihnen entstehen keine Zusatzkosten für den Stromzähler mit Rücklaufsperre.

Rückspeisung

11. Steckfertige Anlagen sind ausschließlich zur Eigenerzeugung gedacht. BonnNetz prüft gegebenenfalls, ob eine Rückspeisung in das öffentliche Netz stattfindet. Bei Rückspeisung ist ein genehmigungspflichtiger Anschluss nach EEG und KWKG erforderlich.

12. Anlagen mit Rückspeisung in das öffentliche Stromversorgungsnetz oder einer Gesamtanschlussleistung SAmax (Scheinleistung) von über 800 VA je Anschlussnutzeranlage müssen Sie genehmigen lassen und anmelden (nach VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105).

Mehr dazu finden Sie hier im 'Thema Erzeugungsanlagen.

Steckdose und Schaltkreis

13. Die spezielle Energie-Einspeisesteckdose (z. B. nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) muss mit dem maximalen zulässigen Wert des Bemessungsausgangsstroms der Stromerzeugungseinrichtung gekennzeichnet sein.

14. Anschluss und Betrieb einer Stromerzeugungseinrichtung (Balkonanlage) über „vertraute“ Stecker (z. B. Schuko-Stecker) an einem Endstromkreis ist auch nach der „neuen“ Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 weiterhin nicht zulässig.

15. Der Anschluss des Endstromkreises an der Hausverteilung ist so abzusichern, dass die Summe der aus dem Netz entnommenen und im Stromkreis eingespeisten Ströme die zulässige Belastbarkeit der Leitung nicht überschreitet. Eine Überlastung des Stromkreises kann zu einem Brand führen.

16. Der Netz- und Anlagenschutz [NA-Schutz] nach VDE-AR-N 4105 oder selbsttätig wirkende Schaltstelle erfolgt nach DIN VDE V 0126-1-1

Sicherheitshinweis

17. Aufgrund der Einspeisung hinter den gängigen und verpflichtenden Schutzmechanismen kann der Stromfluss in die Kundenanlage (Haus- oder Wohnungsinstallation) im Fehlerfall weder durch Sicherungsautomaten noch Fehlerstromschutz-Schalter (RCD) abgeschaltet werden. Diese Schutzeinrichtungen sind jedoch für die Sicherheit von Personen und der Hausinstallation unabdingbar, sodass von einer ernst zu nehmenden Gefahr für die Personensicherheit und elektrische Geräte im Haushalt ausgegangen werden muss, wenn Sicherheitseinrichtungen umgangen werden.

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