Der Zählerstand ist wichtig, um eine Abrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs erstellen zu können. Er dient der Abrechnung mit Ihrem Energielieferanten. Im Normalfall nutzt Ihr Energielieferant die Zählerstände für seine Abrechnung mit Ihnen. Alle Zählerstände werden auch an Ihren aktuellen Energielieferanten gegeben. Steht kein abgelesener Zählerstand für die Abrechnung zur Verfügung, muss Ihr Verbrauch auf Grundlage Ihrer Verbrauchshistorie geschätzt werden.
Zählerstand erfassen
Ob Strom, Gas, Wärme oder Wasser - einmal im Jahr werden Ihre Verbrauchsdaten ermittelt und an Ihren Lieferanten und an den Netzbetreiber übermittelt. Die Ablesedaten dienen der Abrechnung Ihres jährlichen oder monatlichen Energieverbrauches durch Ihren Lieferanten, oder für die Abrechnung der von Ihrer Erzeugungsanlage in unser Netz eingespeisten Energie.
Hier können Sie Ihren abgelesenen Zählerstand digital an uns übermitteln
Bitte erfassen Sie hier Ihre Zählernummer und die Postleitzahl der Lieferstelle in den folgenden Eingabefeldern. Falls Sie mehrere Zählerstände unter einer Lieferstelle erfassen möchten genügt die erste Zählernummer. Oder schicken Sie Ihren Zählerstand (mit Zählernummer und Postleitzahl der Lieferstelle) per E-Mail an uns: zaehlerstand(a)bonn-netz.de.
Sollte uns Ihr Zählerstand bereits vorliegen, ist eine weitere Eingabe nicht mehr möglich. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie den Zählerstand bereits Ihrem Energielieferanten mitgeteilt haben.
Sie erhalten von uns eine Aufforderung zur Zählerablesung.
So lesen Sie Ihren Zählerstand ab:
- Jedes Gerät für Strom, Gas, Wärme und Wasser hat eine eigene Zählernummer. Diese wird Ihnen mit dem Ablesekärtchen mitgeteilt.
- Schreiben Sie dort den Zählerstand mit der Nachkommastelle auf. Bei Stromzählern mit zwei Zählerständen (Doppeltarifzähler z.B. für Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen) notieren Sie bitte beide Zählerstände (HT und NT). Weitere Informationen zu den Zählwerken finden Sie in den häufig gestellten Fragen.
- Senden Sie uns das Ablesekärtchen zurück oder übermitteln Sie uns Ihren Zählerstand telefonisch unter der Rufnummer, die auf der Ablesekärtchen steht. Oder teilen Sie uns Ihren Zählerstand online mit. Nutzen Sie dazu die Eingabefelder oben auf dieser Seite.
Kosten und Abrechnungszeitraum
Wir als Netzbetreiber rechnen mit den Ablesedaten gegenüber Ihrem Lieferanten die Netznutzungskosten ab. Die Messentgelte stellen wir als Messstellenbetreiber entweder dem Lieferanten oder Ihnen direkt in Rechnung.
Preisblatt Messentgelt
Sowohl wir als auch Ihr Lieferant können Ihren Abrechnungszeitraum frei wählen. Dies kann dazu führen, dass sowohl wir als auch Ihr Lieferant für eine Ablesung auf Sie zukommen. Dies garantiert die Richtigkeit der Abrechnung.
Auf der Seite Zähler verstehen finden Sie weitere Informationen über Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserzähler. Mehr zum Thema Digitalilsierung der Energiewende und moderne Messsysteme bietet unsere Seite Smart Meter.
Häufig gestellte Fragen
Jeder Zähler hat eine eindeutige Zählernummer.
Sie finden die Zählernummer auf der Vorderseite des Zählers. Außerdem finden Sie Ihre Zählernummer auch auf Ihrer Energie- oder Wasserabrechnung.
Falls Ihr Stromzähler über mehrere Zählwerke verfügt, erfolgt die Zählwerkszuordnung über die gesetzlich vorgegebenen Abkürzungen:
HT = Hochtarif = i.d.R. Verbrauch am Tag
NT = Niedertarif = i.d.R. Verbrauch in der Nacht
Falls Sie über einen digitalen Zähler verfügen, werden Ihnen im Display die OBIS-Kennziffern angezeigt:
1-0:1.8.0 = Eintarif Energiebezug
1-0:1.8.1 = NT
1-0:1.8.2 = HT
1-0:2.8.0 = Einspeisung