Zähler defekt. So gehen Sie vor

Sie denken, dass Ihr Zähler defekt ist oder nicht richtig misst. Prüfen Sie im ersten Schritt selbst, ob ein Defekt oder eine Fehlmessung vorliegen. Stellen Sie einen Defekt fest (Stillstand des Zählwerks, Zähler macht ungewöhnlich Geräusche, Ausfall des Displays, Zähler ist nicht ablesbar, Zähler ist undicht etc.) melden Sie sich bei uns.

Hinweis:

Sollten Sie Gasgeruch wahrnehmen,

oder andere kritische Gegebenheiten melden wollen, melden Sie sich bitte unverzüglich unter

0800 2666389

Stromzähler prüfen

Defekt: Zur Prüfung des Stromzählers schalten Sie Ihre Elektrogeräte im Haushalt aus oder nehmen Sie sämtliche Sicherungen raus. Der Zähler läuft eine Weile weiter. Bei alten analogen Zählern dreht der Zähler sich noch so lange, bis die rote Markierung wieder vorne ist.

Geräusche: Ihr Stromzähler brummt laut? Wenn der Ton nicht stört, können Sie unbesorgt sein. Brummt Ihr Zähler aber ungewöhnlich laut und die Geräusche beeinträchtigen Sie, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Meldung per Mail? Das ist wichtig

Wenn Sie uns eine Mail schreiben, teilen Sie uns unbedingt mit:

  • Name

  • Adresse der Lieferstelle (Zählerstandort)

  • Zählernummer

  • Telefonnummer für Rückfragen

Gaszähler prüfen

Defekt: Zur Prüfung schalten Sie Ihre Gasverbrauchsgeräte im Haushalt ab. Prüfen Sie, ob der Zähler stillsteht. Das heißt: Die Ziffern in den roten bzw. schwarzen Markierungen drehen sich nicht mehr. Sobald Sie ein Gasverbrauchsgerät wieder einschalten, sollte der Zähler wieder anfangen zu laufen. Ist dies der Fall, ist ein Defekt sehr unwahrscheinlich.

Geräusche: Sollten Sie ungewöhnliche Laufgeräusche hören, melden Sie sich bei uns.

Übrigens, Klacken ist ein übliches Betriebsgeräusch und keine Störung.

Gasgeruch: Sie riechen Gas im Haus? Bleiben Sie ruhig, beachten Sie die folgenden Hinweise und melden Sie den Vorfall umgehend unter : Tel. 0800 2666389

Mehr dazu: Gasgeruch - was tun?

Wasserzähler prüfen

Defekt: Zur Prüfung stellen Sie den Wasserhahn an. Beobachten Sie parallel, ob Ihr Wasserzähler weiter zählt. Wenn nicht, ist der Zähler defekt.

Defekte Zähler melden Sie unter: 0800 6646975 oder msb-kundenservice@bonn-netz.de

Wasserbläschen im Wasserzähler: Wasserbläschen im Zähler stellen keinen Defekt dar.  In der Regel treten die Bläschen nach Bewegung, z.B. durch einen Zählerwechsel, auf.

Sie haben Zweifel an der Messrichtigkeit Ihres Messgeräts?

  • Beachten Sie die Kommastelle! Bei älteren, analogen Zählern ist die Nachkommastelle in der Regel durch eine rote Umrandung gekennzeichnet. Bei digitalen Zählern wir die Nachkommastelle durch einen Punkt getrennt.
  • Nutzen Sie Foto mit Blitz: Wenn es in Ihrem Zählerraum zu dunkel, um den Zähler genau abzulesen, machen Sie ein Foto Ihres Zählers mit Blitz. So sollten Sie den Zählerstand gut lesen können.
  • Bei Mehrtarifstromzählern werden die Zählerstände für die verschiedenen Zählwerke angezeigt. Sowohl bei analogen Mehrtarifzählern als auch bei digitalen können Sie die Kennzeichnung „HT / „NT“ bzw. den OBIS-Code des Zählwerkes ablesen. Der dahinterstehende Zählerstand ist der für das entsprechende Zählwerk.
  • „Stromfresser“ identifizieren: Schalten Sie alle Elektrogeräte ab, um zu sehen, ob der Zähler stehen bleibt. Sobald Ihr Zähler steht, schalten Sie die verdächtigen Geräte einzeln an. So stellen Sie fest, welches Gerät den vermeintlichen Mehrverbrauch auslöst.

Fachunternehmen beauftragen

Sie befürchten einen Messfehler des Zählers und möchten den Zähler von einem Fachunternehmen prüfen lassen?

Finden Sie Konzessioniertes Fachunternehmen:
Installateursverzeichnis Strom​​​​​​​
​​​​​​​Installateursverzeichnis Gas & Wasser

Befundprüfung durchführen lassen: Strom, Erdgas, Wasser, Wärme

Bei berechtigten Zweifel an der Messrichtigkeit können Sie eine Befundprüfung bei einem Eichamt oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragen. Rechtsgrundlage ist der § 32 Befundprüfung der Eichordnung.

So gehen Sie vor

Zählertausch

Wir tauschen den vorhandenen Zähler gegen einen gleichartigen Zähler aus.

Befundprüfung

Der ausgebaute Zähler wird einer staatlich anerkannten Prüfstelle zur Befundprüfung übergeben. Die staatlich anerkannte Prüfstelle stellt fest, ob ein eichfähiges Messgerät die Verkehrsfehlergrenze einhält und damit den Anforderungen der Zulassung entspricht.

Die Befundprüfung umfasst:

  • Die Prüfung auf Einhaltung der Bauvorschriften, der Eichordnung und der Zulassungen (Beschaffenheitsprüfung)
  • Die Prüfung auf Einhaltung der zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens geltenden Anforderungen
  • Die Prüfung der Isolierung (bei Stromzählern und Wandlern)

Kosten für Befundprüfungen

Die Kosten für die eigentliche Befundprüfung werden gemäß der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen erhoben. Ferner fallen Kosten für den Wechsel der Messeinrichtung an.

1. Ergibt die Befundprüfung, dass das Messgerät den Anforderungen entspricht, trägt die Kosten der Antragsteller.

2. Ergibt die Befundprüfung einen Fehler, trägt die Kosten der zuständige Messstellenbetreiber.

Gebührenverordnung als .pdf auf "Gesetze im Internet".

Befundprüfung Strom

Die Kosten hängen vom Ort der Prüfung ab:

Prüfstelle der BonnNetz: Zählerwechsel inkl. Rüst-, An- und Abfahrtzeit 1,5 h pauschal zzgl. MwSt. zzgl. der Gebühren des LBME (ohne MwSt.)

Eichamt Köln: Zählerwechsel inkl. Rüst-, An- und Abfahrtzeit 3,0 h pauschal zzgl. MwSt. zzgl. der Gebühren des LBME (ohne MwSt.)

Befundprüfung Gas, Wasser, Fernwärme

Die Preise für Befundprüfungen für Gas, Wasser und Fernwärme erhalten Sie auf Anfrage.

Gas/Wasser: Tel. 0800 6646975

E-Mail: msb-kundenservice(at)bonn-netz.de

Fernwärme:

E-Mail: Zaehlerwesen-FW(at)stadtwerke-bonn.de

Häufig gestellte Fragen

Schalten Sie alle zu Ihrer Wohneinheit gehörenden Sicherungen aus. Die Stromversorgung in Ihrer Wohnung ist dann unterbrochen (Ihre Beleuchtung zum Beispiel funktioniert nicht mehr). Bei elektronischen Zählern hört die LED Leuchte auf zu blinken. Bei analogen Zählern dreht der Zähler noch so lange weiter, bis die rote Markierung im Fenster erscheint. Dann bleibt der Zähler stehen.

Sollte der Zähler trotzdem weiterlaufen, beauftragen Sie im ersten Schritt einen Elektriker, der die Verdrahtung an Ihrem Zähler überprüft.

Strom: bei analogen Stromzählern ist ein leises Brummen normal. Ist das Brummen ungewöhnlich laut, seien Sie trotzdem unbesorgt. Sollte es störend laut sein, melden Sie sich unter der oben genannten Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Gas: Bitte melden Sie sich unter der oben genannten Telefonnummer oder E-Mail-Adresse

Beachten Sie folgende Punkte:
Ruhe bewahren, kein offenes Feuer, Fenster auf, keine elektrischen Geräte in Betrieb nehmen (Funkenbildung), Gashahn schließen, Mitbewohner warnen! Rufen Sie von außerhalb des Hauses unsere Störungsstelle unter der 0800 2666389 an (rund um die Uhr erreichbar).

Wasserbläschen können beispielsweise beim Zählerwechsel entstehen, stellen aber keinen Defekt dar

Nein, dies ist nicht bekannt.

Strom: Haben Sie zum Beispiel einen Durchlauferhitzer oder ein Wasserbett? Diese können unter anderem zu einem höheren Stromverbrauch führen.

Auch ältere Geräte mit einer niedrigen Energieeffizienzklasse können ein Grund dafür sein.

Gas: Heizungen und Warmwasserspeicher verbrauchen Energie, auch wenn alle Heizkörper zugedreht sind und kein Warmwasser verbraucht wird.

Wasser: ein defekter Spülkasten oder ein tropfender Wasserhahn können unter anderem zu einem erhöhten Wasserverbrauch führen.

Für alle Sparten gilt: Auch Schätzungen innerhalb der letzten Abrechnungsperioden können zu Abweichungen zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch führen.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Lieferanten.

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