Mehrparteienhaus: So kommen Sie zu Ihren Ladepunkten

Sie möchten einen oder mehrere Ladepunkte in Ihrem Mehrfamilienhaus betreiben? Oder Sie wohnen in einer Eigentümergemeinschaft? Hierbei gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

Einverständniserklärung

Nur Hauseigentümer oder deren gesetzliche Vertreter sind berechtigt, eine Anschlussanfrage zu stellen.

Bei Mehrparteienhäusern benötigen Sie die Einverständniserklärung der Eigentümergemeinschaft, da in der Regel bauliche Maßnahmen notwendig werden.

Summenleistung

Die Leistung der Ladepunkte wird immer addiert. Möchten Sie in einer Tiefgarage drei Wallboxen von 4,6 kVA anschließen, beträgt die Summenleistung 13,8 kVA. Die Anlage ist somit genehmigungspflichtig.

Warmwasserbereitung

Bei Mehrparteienhäusern mit Warmwasserbereitung müssen besondere technische Voraussetzungen erfüllt werden.
Ihr Elektrofachunternehmen erläutert Sie Ihnen gerne.

Anmeldepflichtig: Ladepunkt(e) mit ≤ 12 kVA

So funktioniert's

  1. Bei mehreren Eigentümern: Einholen der Einverständniserklärungen.
  2. Wählen Sie ein Elektrofachunternehmen aus, das für das Bonner Stromnetz konzessioniert ist (siehe unten).
  3. Die von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft prüft die technischen Voraussetzungen an Ihrer Immobilie.
  4. Sie wählen die Wallbox(en) aus.
  5. Anmeldung der Ladeeinrichtung bei uns.
    Nutzen Sie gerne dafür unser Netzanschlussportal.
  6. Die Elektrofachkraft installiert die Ladeeinrichtung.

Genehmigungspflichtig: Ladepunkt(e) mit > 12 kVA

So funktioniert's

  1. Bei mehreren Eigentümern: Einholen der Einverständniserklärungen.
  2. Wählen Sie ein Elektrofachunternehmen aus, das für das Bonner Stromnetz konzessioniert ist (siehe unten).
  3. Die von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft prüft die technischen Voraussetzungen an Ihrer Immobilie.
  4. Sie wählen die Wallbox(en) aus.
  5. Sie beantragen die Anlage bei uns.
  6. Sie erhalten die Genehmigung.
  7. Sie kaufen eine steuerbare Ladeeinrichtung.
  8. Eine Elektrofachkraft installiert Ihre Ladeeinrichtung.
  9. Die Elektrofachkraft meldet die Inbetriebnahme an uns.

Wichtigster Schritt: Elektrofachunternehmen auswählen

Ohne ein gutes Elektrofachunternehmen geht es nicht. Die Elektrofachkräfte informieren Sie über die technischen Voraussetzungen, klären mit Ihnen die Anschlusssituation in Ihrem Objekt, nehmen ggf. die erforderlichen Anpassungen, Erweiterungen oder Erneuerung der Zähleranlage sowie der Hausinstallation vor und melden die Ladepunkte an. Daher unser Tipp: Wählen Sie das Elektrofachunternehmen sorgfältig aus.

Unser Installateur-Verzeichnis zeigt Ihnen konzessionierte Fachunternehmen:
Unser Installateurverzeichnis Strom

Tipps vor der Anschlussfrage

  • Holen Sie rechtzeitig die Einverständniserklärung der Eigentümergemeinschaft ein. Die ist notwendig, da in der Regel bauliche Maßnahmen im Objekt für die Installation notwendig sind. Ohne Einverständnis können Sie keine Anschlussfrage stellen.
  • Fassen Sie Ihre Anfrage ggf. mit dem Bedarf Ihrer Miteigentümer zusammen. Sie reduzieren so Kosten und Aufwand.
  • Bestimmen Sie vorab mit dem Elektrofachunternehmen die erwünschte Ladeleistung. Prüfen Sie zusammen die vorhandene Verbrauchersituation in dem gesamten Objekt. Welche Großverbraucher wie Durchlauferhitzer oder Heizpumpen gibt es?
  • Klären Sie vorab die Kosten für neue Anschlüsse und ein Lademanagement-System (wichtig bei Objekten mit mehreren Ladepunkten und/oder elektrischer Warmwasserbereitung)

Gesetzliche und sicherheitsrelevante Voraussetzungen

Die Anmeldung oder Genehmigung von Ladepunkten ist streng geregelt. So wollen Bund, Länder und Kommunen sicherstellen, dass das Stromnetz nicht überlastet wird.

 

Diese Unterlagen benötigen wir

Seit dem 1. April 2019 gilt die VDE-AR-N 4100:2019-04: „Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte“. Diese Regelungen bilden die Grundvoraussetzungen für den Anschluss und das Genehmigungsverfahren.

Das Elektrofachunternehmen muss bei Anmeldung bzw. Genehmigungsantrag folgende Unterlagen bei uns einreichen.

In der Übersicht:
1. Datenblatt (B.3.): Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
2. Anschlussanfrage (früher Versorgeranfrage): Angaben zu vorhanden und geplanten Verbrauchern
3. Falls erforderlich: Auftrag für die Inbetriebnahme eines zusätzlichen Zählers für den Ladepunkt
4. Schaltplan: Einpolige Darstellung der gesamten elektrischen Anlage am Netzanschlusspunkt. Ggf. mit Aufteilung der E-Ladepunkte auf die Außenleiter

Melden Sie Ihre Ladepunkte im Netzanschlussportal an.

Ab E-Ladepunkt(e) größer als 12 kVA
5. Schaltplan der gesamten elektrischen Anlage inkl. 3. Schaltgerätefeld und Wirkleistungssteuerung (Nachrüstung eines Zählerplatz in 3 Punkt Ausführung zur Unterbringung des Schaltgerätes des Netzbetreibers)
6. Anordnung der Last- und Symmetriesteuerung
7. Herstellernachweis zur Einhaltung der Symmetriebedingungen (VDE-AR-N 4100:2019-04, Abs. 5.5.)
8. Konformitätsnachweis zur Lastensteuerung (VDE-AR-N 4100:2019-04, Abs. 10.6.4.)
9. Plan der Wirkleistungssteuerung der Ladepunkte zum Schaltgerät von BonnNetz

PDF-Download Aderbelegungsplan

Wichtig zu wissen

Zähleranlage anpassen
Die Kundenanlage ist durch die Nutzungsänderung an die Aktuelle Norm anzupassen. D. h.: Es bedarf entsprechender Kommunikationseinrichtungen, Spannungsabgriffe und Funktionsfelder.

In manchen Fällen muss die Zähleranlage erneuert werden. So ist ein Anschluss eines Ladepunktes an einen Zähler, an dem bereits ein Durchlauferhitzer angeschlossen ist, in der Regel nicht möglich. Entweder Sie installieren einen neuen Zähler oder Sie betreiben ein dynamisches Lastenmanagement.

Netzanschlussverstärkung
In manchen Fällen reicht die Leistung am Netzanschluss nicht aus und muss erhöht werden. Weitere Informationen erhält das Fachunternehmen nach Stellen der Anschlussanfrage.

Lademanagement nutzen
Alternativ zur Verstärkung des Netzanschlusses kann oft ein Lademanagement eingesetzt werden. Es wird die Leistung im Gebäude überwacht und die Reserven dynamisch auf die Ladepunkte verteilt. So verhindert das System eine Überlastung des Stromanschlusses.

Steuerbaren Ladepunkt verwenden
Ab einer Summenanschlussleistung von 12 kVA ist eine sogenannte Wirkleistungssteuerung gesetzlich vorgeschrieben. Bei hoher Netzauslastung kann BonnNetz über diese intelligente Ladestation ein Signal an die Wallbox senden, die daraufhin den aktuellen Ladestrom etwas reduziert. Damit verhindern wir eine Überlastung des Stromnetzes. Die Ladepunkte werden entweder reduziert oder abgeschaltet.

Wallbox für Eigentümer und Mieter. Das gilt:

Eigentümer: Nach dem neuen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz brauchen Sie für die Installation eines Ladepunktes keinen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung. Aber: Aufgrund der baulichen Veränderungen benötigen wir eine Einverständniserklärung der Eigentümergemeinschaft. Es gilt: WEG, § 20 Bauliche Veränderungen.

Mieter: Mieter können keine Anschlussfrage stellen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter und teilen Sie ihm den Installationswunsch für eine Wallbox mit. Es gilt: BGB, § 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz.

Häufig gestellte Fragen

Alle Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge ab einer Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA müssen Sie nach dem beim Netzbetreiber verwendeten Verfahren anmelden.

Nein, nur konzessionierte Elektrofachunternehmen dürfen Ladeeinrichtungen installieren und anmelden.

Leider können wir keine Strom-Netzanschlüsse in eine Garage verlegen.
Für einen Stromanschluss außerhalb des Hauses benötigen Sie eine Zähleranschlusssäule. Diese müssen Sie als Bauherr auf privaten Grund unmittelbar an der Grundstücksgrenze installieren lassen. Das gilt auch für die Stromversorgung von der Zähleranschlusssäule bis in die Garage.

Es ist möglich, über eine dynamische Laststeuerung Wallboxen auch an einem bestehenden Netzanschluss ohne Leistungserhöhung zu betreiben. Sie müssen dabei nachweisen, dass die zugestandene Leistung am Netzanschlusspunkt nicht überschritten wird.

Die Kosten für eine Netzanschlussleistung trägt immer der Eigentümer der Immobilie.

Eine pauschale Kostenaussage zur Netzanschlussverstärkung ist bedauerlicherweise nicht möglich. Die Kosten ergeben sich aus der vorhandenen Verbrauchseinrichtung (wie Nachtspeicherheizung oder elektrische Wärmepumpe). Wir berechnen sie individuell, nachdem Sie die Versorgungsfrage eingereicht haben.

In vielen Fällen, ja. Immer wenn die Begrenzung der maximalen Betriebsströme überschritten wird, muss ein zusätzlicher Zähler, ein Wandlermesser im Hausanschlussraum oder eine dynamische Last- und Symmetriesteuerung installiert werden.

Das können wir aus der Ferne nicht sagen. Diese Frage beantwortet Ihnen gerne die von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft.

Technisch ist dies möglich. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr beauftragtes Elektrofachunternehmen.

Bei der Anmeldung von E-Ladepunkten ist der Eigentümer des Netzanschlusses (alle Hauseigentümer bzw. deren gesetzlichen Vertreter) einzubinden, da diese(r) den Maßnahmen zustimmen muss.

zum Seitenanfang