Schlichtungsstelle

Die Bonn-Netz GmbH kommt Ihrer Pflicht nach §  111a des Energiewirtschaftsgesetze (EnWG) nach und nimmt an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teil.

Sind Sie ein Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und haben Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität der Leistungen der Bonn-Netz GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz (Strom oder Gas), die Belieferung mit Strom oder Gas oder die Messung von Strom oder Gas betreffen, so beantworten wir Ihre Anfragen innerhalb von vier Wochen ab dem Zugang Ihrer Beanstandung bei uns.

Konnten wir Ihnen nicht oder nicht rechtzeitig weiterhelfen oder konnten wir keine Lösung Ihrer Anfrage herbeiführen, so haben Sie die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. zu  beantragen:

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle Energie e.V. lauten:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
www.schlichtungsstelle-energie.de

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