E-Ladepunkt anmelden oder genehmigen lassen

Sie beabsichtigen, einen E-Ladepunkt wie eine Wallbox anzuschließen? Ausgezeichnet. Sie machen so Ihre Immobilie zukunftssicher. Für die Beantragung müssen Sie einiges beachten.

Wichtige Infos vorab

  1. Die Installation muss immer ein konzessioniertes Elektrofachunternehmen vornehmen. Das Unternehmen übernimmt für Sie den Anmeldeprozess.
  2. Es gibt einen grundlegenden Unterschied zwischen Ladepunkten mit einer Summenleistung von weniger als 12 kVA (anmeldepflichtig) und mehr als 12 kVA (genehmigungspflichtig und steuerbar).
  3. Wir bearbeiten nur verbindliche Anmeldungen. Eine pauschale Aussage zu Anschlusskapazitäten können wir leider nicht geben.

Wallbox für Eigentümer und Mieter - Das gilt:

Eigentümer: Nach dem neuen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz brauchen Sie für die Installation eines Ladepunktes keinen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung. Aber: Aufgrund der baulichen Veränderungen benötigen wir eine Einverständniserklärung der Eigentümergemeinschaft. Es gilt: WEG, § 20 Bauliche Veränderungen.

Mieter: Mieter können keine Anschlussfrage stellen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter und teilen Sie ihm den Installationswunsch für eine Wallbox mit. Es gilt: BGB, § 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz.

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