Rollout moderner Messsysteme wie Smart Meter

Die Digitalisierung der Messsysteme schreitet voran. BonnNetz stattet sukzessive bestimmte Messstellen mit modernen beziehungsweise intelligenten Messsystemen aus. So fördern wir die Energiewende. Zugleich sorgen wir für eine sichere, effizientere und preisgünstige Versorgung.

  • 2016-2017

    29.08.2016
    Einführung MsbG

    01.01.2017
    Start Rollout mME

  • 2020

    07.02.2020
    Veröffentlichung Markterklärung
    Start Einbau iMSys

    18.08.2020
    Einbau des ersten iMSys in Bonn

  • 2021

    27.06.2021
    Änderung MsbG

  • 2022

    23.05.2022
    Rücknahme der Markterklärung/Unterbrechung des Pflicht-Rollouts iMSys bis eine Markterklärung veröffentlicht wird

  • 2032

    Ende 2032
    Geplantes Ende des Rollouts

Modern (mME) oder intelligent (IMSy): Was ist der Unterschied?

Die moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Zähler, der Ihre Verbrauchswerte bis zu zwei Jahre rückwirkend speichern kann. Die Daten verbleiben in der mME und stehen nur Ihnen und nur vor Ort zur Verfügung.

Bindet man die mME an ein Smart-Meter-Gateway (SMGW), ergibt sich daraus ein intelligentes Messsystem (iMSys). Durch diese Anbindung können die Messwerte der mME fernausgelesen werden.

Sie möchten mehr zu dem Thema erfahren?

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet einen Flyer an.

Ihre Vorteile der neuen Messtechniken

  • Sie sparen Zeit, Energie und Kosten und tragen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende bei! 
  • Bis zu zwei Jahre rückwirkend können Sie Ihre Verbrauchsdaten und einen aktuellen Leistungsbezug einsehen.
  • Sie kennen Ihr Verbrauchsverhalten. Ggf. lassen sich für Sie dadurch Rückschlüsse ziehen, wann Sie mehr oder weniger Energie benötigt haben und dann Ihren Verbrauch optimieren.

 

Ihre Vorteile speziell beim Verbau eines iMSys

  • Ihre Messwerte werden aus der Ferne ausgelesen und den berechtigen Marktpartnern, wie Ihrem Lieferanten, übermittelt. Zudem stehen sie Ihnen über unser Energieportal zur Verfügung.
  • Sie müssen Ihren Zähler nicht mehr selbst ablesen.
  • Im Rahmen der Verbrauchsabrechnung können aktuelle Messwerte ausgelesen werden, sodass eine korrekte, auf aktuellen Daten basierende Abrechnung möglich ist.
  • Aktuelle sehr genaue Verbrauchswerte ermöglichen Ihrem Lieferanten ein auf Sie maßgeschneidertes Energieprodukt zu entwerfen.
  • Zu Visualisierungszwecken stellen wir Ihnen unser Energieportal zur Verfügung. Die Visualisierung ermöglicht Ihnen einen einfachen und schnellen Überblick über Ihr Verbrauchsverhalten sowie – wenn vorhanden – Ihre Einspeisedaten.

 

Die Entgelte für Intelligente Messsysteme (iMSys) finden Sie auf der Seite Preisliste Messstellenbetrieb.

Melden Sie sich in unserem Energieportal an!

 

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu „Marktrollen Messstellenbetreiber“, Verträgen und Abrechnung

Mit Ihrem Energielieferanten schließen Sie einen Liefervertrag ab, sodass Sie physisch vor Ort mit Energie versorgt werden.

Der Messstellenbetreiber ist eine eigenständige Marktrolle und steht funktional in keinem Zusammenhang mit Ihrem Energielieferanten. Ihr Messstellenbetreiber hat die Aufgabe, Messeinrichtungen (Zähler und Zusatzgeräte) zu verbauen, zu betreiben und zu warten. Somit sorgt er für die korrekte Messung Ihres Energieverbrauchs.

Bisher wurde das Entgelt für den Messstellenbetrieb immer über Ihren Energielieferanten als ein Posten Ihrer Energieverbrauchsabrechnung abgerechnet.

Das Messstellenbetriebsgesetz (§§7 u. 9 MsbG) sieht nun vor, sobald ein modernes Messgerät (mME) verbaut wurde, Ihrem Energielieferanten die Wahl zu überlassen, entweder a) das Messentgelt wie gehabt über Ihre Stromrechnung abzurechnen oder b) die Abrechnung der Messgeräte an den Messstellenbetreiber zu übertragen. Hierzu erhält Ihr Energielieferant für die jeweilige Lieferstelle eine elektronische Anfrage, die er ablehnen oder der er zustimmen kann. Dies geschieht automatisch mit jedem Lieferbeginn oder Lieferantenwechsel, wenn in der betreffenden Lieferstelle ein mME verbaut ist. Lehnt Ihr Energielieferant dies ab, so muss Ihr Messstellenbetreiber direkt mit Ihnen abrechnen.

Aus diesem Grund erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben von uns als Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber, in dem wir Sie über Ihren Vertrag und die Hintergründe informieren.

Auch ohne Unterzeichnung kommt ein Messstellenvertrag mit uns bereits dadurch zustande, dass Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung über eine Messstelle entnommen wird.

Das gilt, insofern eine der folgenden Bedingungen nicht zutrifft (§9 MsbG):

  1. Ihr Lieferant lehnt die Abrechnung der Entgelte für den Messstellenbetrieb gegenüber uns ab.
  2. Der Eigentümer oder Vermieter der Immobilie (Anschlussnehmer) hat keinen Messstellenvertrag mit uns abgeschlossen.
  3. Ihre Messeinrichtung wird durch einen dritten Messstellenbetreiber betrieben.

Die Anfrage sowie Antwort zur Übernahme der Abrechnung des Messstellenbetriebs erfolgen zwischen Messstellenbetreibern und Energielieferanten elektronisch. Dieses System ist bei einigen Marktpartnern noch nicht ganz ausgeprägt, sodass es dazu kommen kann, dass Sie ein Begrüßungsschreiben und eine Rechnung von uns als Messstellenbetreiber erhalten, obwohl Ihr Energielieferant den Messstellenbetrieb abrechnet. Hier bedarf es einer Klärung und ggf. Rückabwicklung mit Ihrem Lieferanten und uns.

  • Messeinrichtungen (mMe, iMSys)
  • Zusatzgeräte (Wandler, Schaltgeräte etc.)
  • Ggf. Mehrwertdienste

Alle Preise dazu finden Sie auf unserem Preisblatt.

Grundsätzlich ist es vorgesehen, dass die Abrechnung über den Messstellenbetrieb jährlich erfolgt. Etwa 6 Wochen nach einem vollen Nutzungsjahr versenden wir unsere Abrechnung an Sie. Bei einem Auszug oder einem Lieferantenwechsel erhalten Sie Ihre Abrechnung ebenfalls etwa 6 Wochen nach dem letzten Nutzungstag.

Bitte beachten Sie, dass Sie uns bei einem Auszug aus der betreffenden Lieferstelle Ihre neue Adresse mitteilen, damit wir Ihnen Ihre Rechnung zusenden können.

Mit jedem Lieferbeginn oder Lieferantenwechsel, wenn in der betreffenden Lieferstelle ein mMe verbaut ist, muss die elektronische Anfrage vom Messstellenbetreiber zur Übernahme der Abrechnung der Messentgelte an den Lieferanten erneut versandt werden. Dies bedeutet für Sie, dass Sie je nach Wechselverhalten Ihrerseits mehrere Abrechnungen innerhalb eines Stromverbrauchsjahres für Ihr/e Messgerät/e erhalten können. Ebenso muss auch das SEPA-Mandat durch Sie bei jedem Lieferantenwechsel erneut erteilt werden.

Abrechnung durch Ihren Lieferanten: Sie erhalten von Ihrem Energielieferanten Ihre Energieverbrauchsabrechnung, in der dieser Posten mit aufgeführt und im Zuge Ihrer Abschlagszahlung bzw. Nachzahlung gezahlt wird.

Abrechnung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber: Sie erhalten eine Rechnung von uns als Ihrem Messstellenbetreiber mit den Überweisungsdaten sowie der Fälligkeit. Erst ab diesem Moment ist eine Zahlung möglich und kann verbucht werden. Gerne können Sie uns auch ein SEPA-Mandat zur Verfügung stellen. Das Formular dazu erhalten Sie gleichzeitig mit dem Begrüßungsschreiben. So verpassen Sie keine Zahlungsfrist und müssen sich um nichts weiter kümmern.

Beim Auszug müssen Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Stromversorger abmelden und den aktuellen Zählerstand übermitteln.

Künftig müssen Sie sich zusätzlich bei Ihrem Messstellenbetreiber abmelden.

Jeder Um- oder Auszug ist der BonnNetz innerhalb einer Frist von zwei Wochen auf das Datum des Um- oder Auszugs unter Angabe der neuen Anschrift in Textform mitzuteilen.

Ihr Zähler bleibt weiterhin in der Zähleranlage installiert.

Ihre im Zähler gespeicherten Verbrauchsdaten werden nicht automatisch mit Ihrem Auszug zurückgestellt. Sollten Sie eine Rückstellung wünschen, müssen Sie das selbst beim Auszug mittels der zum Zähler gehörigen PIN sicherstellen. Ein zukünftiger Anschlussnutzer hat somit keinen Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten.

Ja, das haben Sie (§5 MsbG). Wir, die BonnNetz, sind Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB). Es steht Ihnen frei, einen anderen Messstellenbetreiber zu beauftragen.

Fragen zur modernen Messeinrichtung und dem intelligenten Messsystem

Ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, ist abhängig von Ihrem Durchschnittsverbrauchswert der letzten drei Jahre. Sie erhalten in jedem Fall vor der geplanten Wechslung ein Schreiben von uns, dem Sie entnehmen können, welches Messsystem bei Ihnen eingebaut wird.

Das Gesetz sieht vor, Sie als Kunden drei Monate vor der Wechslung mittels eines Informationsschreibens über die Änderung und den Wechsel zu informieren. Etwa zwei Wochen vorher erhalten Sie ein zweites Schreiben mit dem konkreten Wechselzeitraum (§37 MsbG).

Die historischen Daten in der modernen Messeinrichtung bleiben auch nach einem Stromausfall erhalten und sind nach Wiederkehr der Stromversorgung weiterhin ablesbar.

Das intelligente Messsystem versieht die erfassten Messwerte mit einem Zeitstempel und legt diese im Speicher des Gateways ab. Die Daten gehen auch bei einem Stromausfall nicht verloren und werden nach Wiederkehr der Stromversorgung wie zuvor an die berechtigten Marktpartner versendet. Die Uhrzeit im intelligenten Messsystem wird ggf. unverzüglich automatisch korrigiert.

Fragen zum Einbau der neuen Messgeräte

Ein Mitarbeiter des Messstellenbetreibers oder ein durch den Messstellenbetreiber beauftragtes Dienstleistungsunternehmen wird nach schriftlicher Ankündigung den Wechsel durchführen. Diese können sich ausweisen. Sie gewähren dem Mitarbeiter lediglich Zugang zur Messeinrichtung. Bitte beachten Sie, dass es bei dem Wechsel zu einer kurzzeitigen Stromabschaltung kommen kann.

Nein, dem Wechsel kann aufgrund der gesetzlichen Vorschrift nicht widersprochen werden (§29-31 §36 Abs. 3 MsbG).

Nein, das ist nicht möglich (§36 (3) MsbG). Dem Messstellenbetreiber steht es frei, seit 2020 intelligente Messsysteme auch optional bei einem Verbrauch <6.000 kWh/a zu verbauen (§29 Abs. 2 MsbG). Das bedeutet also, dass bereits verbaute intelligente Messsysteme nicht mehr zurückgebaut werden. Die Preisobergrenze regelt sich nach §31 Abs. 3 MsbG.

Es wird unterschieden zwischen dem Anschlussnutzer (Energiekunde, Nutzer des Zählers) und Anschlussnehmer (i.d.R. Vermieter oder Hauseigentümer).

Als Anschlussnutzer sind Sie verpflichtet, den Wechsel zu ermöglichen. Die Teilnahme des Anschlussnutzers am Wechsel ist nicht zwingend erforderlich. Lediglich der Zugang zur Messeinrichtung muss gewährleistet sein.

Für den Anschlussnehmer können wegen notwendiger Ertüchtigungen an der Anlage im Rahmen der Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes Verpflichtungen anfallen (§ 29 MsbG; §13 Abs.1 NAV). Die Aufforderung hierfür würde aber gesondert durch uns erfolgen.

Die derzeit gültigen technischen Anwendungsregeln des VDE und ergänzend hierzu die Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BonnNetz (im Netzgebiet der BonnNetz), enthalten die Vorgaben zum Einsatz von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Für eine ggf. notwendige Anpassung einer Bestandsanlage und die hierbei entstehenden Kosten ist der Anschlussnehmer (i.d.R. Hauseigentümer) verantwortlich (§ 29 MsbG; §13 Abs.1 NAV).

Wir weisen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Anpassungen nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes und damit konzessioniertes Installationsunternehmen durchgeführt werden darf. Konzessionierten Fachbetrieb finden [LINK]

Seit 2021 kann der Eigentümer/Vermieter (Anschlussnehmer) nach §6 MsbG entscheiden, welcher Messstellenbetreiber für den Messstellenbetrieb aller in einem Anschlussobjekt verbauten Messgeräten verantwortlich ist. Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen: Alle Messungen werden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Neben der Sparte Strom muss eine weitere Sparte (Gas, Wärme) an das Gateway angebunden sein.

Die Kosten für den Mieter (Anschlussnutzer) dürfen nicht höher sein als bei einem Einbau einer modernen Messeinrichtung. Dies muss durch den Anschlussnehmer gewährleistet werden. Ferner ist der Anschlussnehmer dazu verpflichtet, einen Monat vor Ausübung seines Wahlrechts den Anschlussnutzer über die Änderung zu informieren.

Fragen zu Kosten und Preisen rund um den Messstellenbetrieb

Die derzeit gültigen technischen Anwendungsregeln des VDE und ergänzend hierzu die Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BonnNetz (im Netzgebiet der BonnNetz), enthalten die Vorgaben zum Einsatz von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Für eine ggf. notwendige Anpassung einer Bestandsanlage und die hierbei entstehenden Kosten ist der Anschlussnehmer (i.d.R. Hauseigentümer) verantwortlich (§ 29 MsbG; §13 Abs.1 NAV).

Wir weisen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Anpassungen nur durch ein konzessioniertes Installationsunternehmen durchgeführt werden darf.

Konzessionierten Fachbetrieb finden: 

Als Fachunternehmen eintragen: Installateurverzeichnis

Die neuen Messsysteme haben einen Eigenverbrauch, der aber nicht erfasst wird und auch nicht zu Ihren Lasten geht.

Fragen zur Datensicherheit und PIN

Die moderne Messeinrichtung kommuniziert nicht mit der Außenwelt. Ihre Daten sind nur an der Messeinrichtung durch die Eingabe einer zählerspezifischen Pin ersichtlich.

Bei dem intelligenten Messsystem wird im höchsten Maße auf Datensicherheit geachtet. Die Übermittlung der Verbrauchswerte mittels Gateway erfolgt nach Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verschlüsselt über eine sichere Verbindung an berechtigte Marktteilnehmer.

Weitere Details zum Thema Datenschutz können Sie gerne den Seiten des BSI oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) entnehmen.

Auf unserer Seite Zähler verstehen  finden Sie eine Online-Anwendung, mit dem Sie Ihre PIN unkompliziert anfordern können. Sie benötigen bei der Eingabe Daten aus Ihrer Stromrechnung, nämlich die Kundennummer und die Marktlokations-ID - beides finden Sie auf der Stromrechnung..

Nein, die PIN ist zählerspezifisch und kann nicht vom Kunden individualisiert werden.

Nein, die Anzahl der Falscheingaben ist nicht begrenzt.

Nein, für die Löschung, z.B. bei einem Umzug, sind ausschließlich Sie mittels Pin als Kunde verantwortlich.

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