Ladepunkte außerhalb von Wohn- und Gewerbeobjekten

Sie möchten Ladepunkte außerhalb eines Gebäudes errichten, zum Beispiel in einer Garage? Dabei ist einiges zu beachten. Denn der Stromanschluss für eine Garage kann nur über eine Zähleranschlusssäule außerhalb der Garage erfolgen.

Anmeldepflichtig: Ladepunkte mit ≤ 12 kVA

So funktioniert's

  1. Wählen Sie ein Elektrofachunternehmen aus, das für das Bonner Stromnetz konzessioniert ist (siehe unten).
  2. Die von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft prüft die technischen Voraussetzungen an Ihrer Immobilie.
  3. Sie wählen die Wallbox(en) aus.
  4. Anmeldung der Ladeeinrichtung bei uns.
    Nutzen Sie gerne dafür unser Netzanschlussportal.
  5. Installation der Ladeeinrichtung durch die Elektrofachkraft.

Genehmigungspflichtig: Ladepunkte mit > 12 kVA

So funktioniert's

  1. Bei mehreren Eigentümern: Einholen der Einverständniserklärung
  2. Wählen Sie ein Elektrofachunternehmen aus, das für das Bonner Stromnetz konzessioniert ist (siehe unten).
  3. Die von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft prüft die technischen Voraussetzungen an Ihrer Immobilie.
  4. Sie wählen die Wallbox(en) aus.
  5. Sie beantragen die Anlage bei uns.
  6. Sie erhalten die Genehmigung.
  7. Sie kaufen eine steuerbare Ladeeinrichtung.
  8. Eine Elektrofachkraft installiert Ihre Ladeeinrichtung.
  9. Die Elektrofachkraft meldet die Inbetriebnahme an uns.

Wichtigster Schritt: Elektrofachunternehmen auswählen

Ohne ein gutes Elektrofachunternehmen geht es nicht. Die Elektrofachkräfte informieren Sie über die technischen Voraussetzungen, klären mit Ihnen die Anschlusssituation in Ihrem Objekt, nehmen ggf. die erforderlichen Anpassungen, Erweiterungen oder Erneuerung der Zähleranlage sowie der Hausinstallation vor und melden die Ladepunkte an. Daher unser Tipp: Wählen Sie das Elektrofachunternehmen sorgfältig aus.

Unser Installateur-Verzeichnis zeigt Ihnen konzessionierte Fachunternehmen:
Unser Installateurverzeichnis Strom

Gesetzliche und sicherheitsrelevante Voraussetzungen

Die Anmeldung oder Genehmigung von Ladepunkten ist streng geregelt. So wollen Bund, Länder und Kommunen sicherstellen, dass das Stromnetz nicht überlastet wird.

 

Diese Unterlagen benötigen wir

Seit dem 1. April 2019 gilt die VDE-AR-N 4100:2019-04: „Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte“. Diese Regelungen bilden die Grundvoraussetzungen für den Anschluss und das Genehmigungsverfahren.

Das Elektrofachunternehmen muss bei Anmeldung bzw. Genehmigungsantrag folgende Unterlagen bei uns einreichen.

In der Übersicht
1. Datenblatt (B.3.): „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ zum Download
2. Anschlussanfrage (früher Versorgeranfrage): Angaben zu vorhanden und geplanten Verbrauchern
3. Falls erforderlich: Auftrag für die Inbetriebnahme eines zusätzlichen Zählers für den Ladepunkt
4. Schaltplan: Einpolige Darstellung der gesamten elektrischen Anlage am Netzanschlusspunkt. Ggf. mit Aufteilung der E-Ladepunkte auf die Außenleiter

Melden Sie Ihren Ladepunkt im Netzanschlussportal an.

 

Ab E-Ladepunkt(e) ab 3,6 kVA mit Warmwasseraufbereitung oder größer als 12 kVA oder
5. Nachrüsten eines Zählplatzes in 3-Punkt-Ausführung zur Unterbringung des Schaltgerätes des Netzbetreibers
6. Anordnung der Last- und Symmetriesteuerung
7. Vorlage des Herstellernachweises zur Einhaltung der Symmetriebedingungen (VDE-AR-N 4100:2019-04, Abs. 5.5.)
8. Konformitätsnachweis zur Lastensteuerung (VDE-AR-N 4100:2019-04, Abs. 10.6.4.)
9. Schaltplan der gesamten elektrischen Anlage inkl. Schaltgerätefeld und Wirkleistungssteuerung

Bauliche Voraussetzungen

  1. Die Zähleranschlusssäule ist bauseitig, also vom Bauherrn, auf privatem Grund meist unmittelbar an der Grundstücksgrenze zu platzieren.
  2. Die Stromversorgungsleitung ist - ebenfalls bauseitig - ab der Zähleranschlusssäule bis in die Garage zu verlegen.

Wichtig: Die Nutzungs- und Gestattungsverhältnisse sind im Vorfeld durch Sie zu klären und uns bei der Anmeldung einzureichen, wenn einer Nutzung von Dritten-Liegenschaftsteilen erfolgt.

Häufig gestellte Fragen

Alle Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge ab einer Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA müssen Sie nach dem beim Netzbetreiber verwendeten Verfahren anmelden.

Nein, nur konzessionierte Elektrofachunternehmen dürfen Ladeeinrichtungen installieren und anmelden.

Leider können wir keine Strom-Netzanschlüsse in eine Garage verlegen.
Für einen Stromanschluss außerhalb des Hauses benötigen Sie eine Zähleranschlusssäule. Diese müssen Sie als Bauherr auf privaten Grund unmittelbar an der Grundstücksgrenze installieren lassen. Das gilt auch für die Stromversorgung von Zähleranschlusssäule bis in die Garage.

Es ist möglich, über eine dynamische Laststeuerung Wallboxen auch an einem bestehenden Netzanschluss ohne Leistungserhöhung zu betreiben. Sie müssen dabei nachweisen, dass die zugestandene Leistung am Netzanschlusspunkt nicht überschritten wird.

Die Kosten für eine Netzanschlussleistung trägt immer der Eigentümer der Immobilie.

Eine pauschale Kostenaussage zur Netzanschlussverstärkung ist bedauerlicherweise nicht möglich. Die Kosten ergeben sich aus der vorhandenen Verbrauchseinrichtung (wie Nachtspeicherheizung oder elektrische Wärmepumpe). Wir berechnen sie individuell, nachdem Sie die Versorgungsfrage eingereicht haben.

In vielen Fällen, ja. Immer wenn die Begrenzung der maximalen Betriebsströme überschritten wird, muss ein zusätzlicher Zähler, ein Wandlermesser im Hausanschlussraum oder eine dynamische Last- und Symmetriesteuerung installiert werden.

Das können wir aus der Ferne nicht sagen. Diese Frage beantwortet Ihnen gerne die von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft.

Technisch ist dies möglich. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr beauftragtes Elektrofachunternehmen.

Bei der Anmeldung von E-Ladepunkten ist der Eigentümer des Netzanschlusses (alle Hauseigentümer bzw. deren gesetzlichen Vertreter) einzubinden, da diese(r) den Maßnahmen zustimmen muss.

zum Seitenanfang