Erzeugungsanlagen: 20 Jahre und älter

Ihre PV-Anlage ist älter als 20 Jahre? In der Regel endet damit die EEG-Förderung. Wie können Sie Ihre Erzeugungsanlage weiter nutzen?

Zum Hintergrund: EEG-Gesetz

Im Jahr 2000 wurde das erste Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. Darin wurde eine Einspeisevergütung für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für eine Frist von 20 Jahren festgelegt. Das bedeutet beispielsweise, dass für alle Anlagen, die erstmals im Jahr 2000 eine gesetzliche Einspeisevergütung erhalten haben, diese zum 31.12.2020 endet.

Wichtig zu wissen:

Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, uns mitzuteilen, welche der Optionen Sie nutzen möchten.

Schicken Sie uns eine E-Mail an Einspeiser(at)bonn-netz.de mit dem Optionswunsch, inklusive der von uns benötigten Unterlagen.

Optionen für ausgeförderte EEG-Anlagen

Volleinspeisung der Erzeugungsanlage mit einem Arbeitszähler und Abnahme der erzeugten Energie durch den Anschlussnetzbetreiber (VNB).

Diese Option wird automatisch gewählt, wenn Sie keine weiteren Schritte einleiten. Der Netzbetreiber nimmt den gesamten erzeugten Strom weiterhin auf und vergütet ihn mit dem Marktwert , abzüglich einer gesetzlich vorgesehenen Pauschale. Eine Änderung der vorhandenen Zähleranlage ist hierfür nicht erforderlich.

Diese Option kann nur für Anlagen unter 100 kWp gewählt werden.

Volleinspeisung der erzeugten Energiemengenüber eine ¼ h registrierenden Lastgangmessung (RLM-Zähler) und Abnahme durch einen frei zu wählenden Direktvermarkter.

Bei dieser Option wird die erzeugte Energie  in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist und  durch den Direktvermarkter an der Strombörse vermarktet . Hierfür müssen Sie  zuerst  einen Direktvermarkter auswählen. Dieser wiederum meldet die Einspeisung bei uns an.

Eine Direktvermarktung mit einem Arbeitszähler (SLP-Zähler) ist nicht zulässig. Daher sind alle betreffenden Messeinrichtungen als ¼ h Lastgangmessung (RLM-Zähler) auszuführen!

Unterlagen zur Umstellung auf Direktvermarktung

Für die gewünschte Umstellung benötigen wir:

  • Inbetriebsetzungsauftrag Z1 (Lieferung-Direktvermarktung) für den Wechsel des bisherigen Standard-PV-Produktionszählers (SLP-Zähler) gegen eine ¼ h registrierende Lastgangmessung (RLM-Zähler) mit Kommunikationseinrichtung
  • Direktvermarktungsformblatt (Link folgt)

Weitere Fragen?
Schreiben Sie uns an
einspeisung-vertraege@bonn-netz.de

Eigenverbrauch der selbst erzeugten Energie mit Überschusseinspeisung über einen Zweirichtungszähler und Abnahme durch den Netzbetreiber.

Bei dieser Option nutzen Sie Ihre erzeugte Energie primär selbst und speisen den Überschuss  in das öffentliche Versorgungsnetz ein. Der eingespeiste Strom wird  analog zur Option 1 vergütet. Die Vermarktung des eingespeisten Stroms über einen Direktvermarkter ist bei dieser Variante nicht möglich.

Unterlagen zur Umstellung auf Eigennutzung (ohne Speicher)

Für die gewünschte Umstellung benötigen wir:

  • Inbetriebsetzungsauftrag (Ausbau) für den Ausbau des bisherigen Standard-PV-Produktionszählers (SLP-Zähler)
  • Inbetriebsetzungsauftrag Z1 (Lieferung u. Bezug) für den Wechsel des bisherigen Haushalts-Bezugszählers gegen einen modernen Zweirichtungszähler
  • Inbetriebsetzungsauftrag Z2 (Ausbau). Abhängig von gewählten Messkonzept.

Diese können sie in unserem Inbetriebsetzungsportal finden.

Eigenverbrauch der selbst erzeugten Energie in Verbindung mit  einem Strom-Speicher. Überschusseinspeisung über einen Zweirichtungszähler und Abnahme durch den Netzbetreiber.

Bei dieser Option nutzen Sie Ihre  erzeugte Energie primär selbst oder speichern diese im eigenen Strom-Speicher zur späteren Verwendung  Bei Erreichen der Speicherkapazität, wird die Überschussenergie in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist. Der eingespeiste Strom wird analog zur Option 1 vergütet. Die Vermarktung des eingespeisten Stroms über einen Direktvermarkter ist bei dieser Variante nicht möglich.

Bei dieser Option wechseln Sie von einer Volleinspeisung (Messkonzept 1) in eine Überschusseinspeisung nach Messkonzept 5.A; 5.B; 6.A; 6.B, 7; 7.1; 8; 8.1.

Unterlagen zur Umstellung auf Eigennutzung  und Anmeldung des Strom-Speichers

  • Anmeldung der Strom-Speichernachrüstung beim Netzbetreiber durch den Elektro-Fachunternehmer gemäß den technischen Vorgaben der Norm TAR VDE-AR-N 4100, inkl. Inbetriebsetzungsauftrag (Ausbau) für den Ausbau des bisherigen Standard-PV-Produktionszählers (SLP-Zähler)
  • Inbetriebsetzungsauftrag Z1 (Lieferung u. Bezug) für den Wechsel des bisherigen Haushalts-Bezugszählers gegen einen modernen Zweirichtungszähler
  • Inbetriebsetzungsauftrag Z2 (abhängig von gewähltem Messkonzept!)

Stromspeicher im Einspeiserportal anmelden
Die Dokumente finden Sie im Inbetriebsetzungsportal. Hier können Sie auch Ihren Ausbau in Betrieb setzen.

Es erfolgt keine Einspeisung der erzeugten Energie in das öffentliche Netz.

Die erzeugte Energie wird vollständig vor Ort in der eigenen Kundenanlage verbraucht. Durch Abregelung überschüssiger Energie mit Hilfe eines Energieflussrichtungssensors wird die Rückspeisung in das öffentliche Netz technisch ausgeschlossen.

Bitte lassen Sie Ihren Elektrofachbetrieb vorab prüfen, ob diese Option bei Ihrer Erzeugungsanlage anwendbar ist.

Die technische Funktionalität des Energieflussrichtungssensors muss  nachgewiesen werden.

Der Wechsel in den vollständigen Eigenverbrauch ist jeweils zu Beginn eines Monats möglich und muss bis zum ersten des Vormonats formlos beim Netzbetreiber angezeigt werden.

Unterlagen zur Umstellung auf vollständige Eigennutzung

  • Inbetriebsetzungsauftrag (Ausbau) für den Ausbau des bisherigen Standard-PV-Produktionszählers (SLP-Zähler)
  • Inbetriebsetzungsauftrag Z1 (Lieferung und Bezug) für den Wechsel des bisherigen Haushalts-Bezugszählers gegen einen modernen Zweirichtungszähler
  • Inbetriebsetzungsauftrag Z2 (abhängig von gewähltem Messkonzept!)

Jetzt Ausbau beantragen: Alle Dokumente finden Sie im Inbetriebsetzungsportal.

 

Die Anlage wird abgemeldet und stillgelegt.

Für die gewünschte Umstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

Die Abmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist ebenfalls erforderlich.

Wichtiger Hinweis: Anpassung der Zähleranlage
Bei der Umstellung von ausgeförderten EEG-Anlagen auf Eigenverbrauch ist aktuell nach der TAR VDE-AR-N 4100:2019-04; Abs. 4.4 die Zähleranlage auf die aktuellen Normen anzupassen, weil in diesem Zusammenhang eine bisherige Bezugsanlage in eine Bezugsanlage mit Netzeinspeisung umgewandelt wird. Es sind Kommunikationseinrichtungen, Spannungsabgriffe und Funktionsfelder (Anschluss-Platz-Zähleranlage – APZ-Feld im Verteilerfeld der Zähleranlage) nach TAR VDE-AR-N 4100 vorzusehen. Ggf. sind in diesem Zusammenhang Änderungen an der Bestandszähleranlage, in manchen Fällen auch die Erneuerung der Zähleranlage bzw. von Anlagenteilen erforderlich! Nur wenn die PV-Anlage in Ihrer bisherigen Form als Volleinspeisung weiterbetrieben wird, sind keine technischen Veränderungen erforderlich.

Die erforderliche Ausgestaltung der Zähleranlage für die Eigennutzung können Sie aktuell anfragen unter: Einspeiser(at)bonn-netz.de.

Für technische Fragen:

Für Vertragsfragen:

zum Seitenanfang