Als Verteilnetzbetreiber ist uns ein sicherer Betrieb der Erdgasversorgung ganz besonders wichtig. Neben den regelmäßigen Überprüfungen der im Erdreich verlegten Gasleitungen überprüfen wir spätestens alle zwölf Jahre auch die innenliegenden Teile des Gasnetzanschlusses bis zur Hauptabsperreinrichtung. Dies ist die erste Absperrung (Kugelhahn oder Schieber) im Anschlussraum des Hauses. Dahinter beginnt die Verantwortlichkeit des Eigentümers oder der Eigentümerin.
Überprüfung der innenliegenden Teile des Netzanschlusses
nach DVGW-Regelwerk G 465-1 (A)
Als kommunaler Verteilnetzbetreiber ist uns ein sicherer Betrieb der Erdgasversorgung ganz besonders wichtig. Neben den regelmäßigen Überprüfungen der im Erdreich verlegten
Leitungen überprüfen wir spätestens alle zwölf Jahre die innenliegenden Leitungsteile des Gasnetzanschlusses bis zur Hauptabsperreinrichtung. Dies ist die erste Absperrung im
Anschlussraum Ihres Hauses. Um die anstehende Prüfung durchführen zu können, bitten wir um freien Zugang zu Ihrem Hausanschlussraum. Dort werden wir die Dichtheit sowie den technischen Zustand gemäß dem Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) prüfen. Weitere Information dazu finden Sie hier in unseren FAQs zu dem Thema:

Es wird der innenliegende Teil des Gasnetzanschlusses überprüft. Im Speziellen kontrollieren wir, …
- …die Zugänglichkeit/Erreichbarkeit der Absperreinrichtung, um im Gefahrenfall die Erdgasversorgung im Haus zu unterbrechen.
- … die Dichtheit der innenliegenden Leitungsteile des Netzanschlusses bis zur Hauptabsperreinrichtung.
- … die Gangbarkeit der Hauptabsperreinrichtung.
- … den ordnungsgemäßen Zustand der Mauerdurchführung, der Hauptabsperreinrichtung und falls vorhanden der Auszugsicherung.
- …den Korrosionsschutz und ggf. die vorhandene elektrische Trennstelle, wenn es sich um ein älteres Anlagenteil handelt.
- …bei inaktiven Netzanschlüssen schauen wir uns die Dichtheit an und ob bis zu einer möglichen Wiederinbetriebnahme alles vorschriftsmäßig gesichert ist.
Die Prüfungen finden von Anfang November 2025 bis Ende Februar 2026 statt.
Nicht alle Netzanschlüsse stehen derzeit zur Prüfung an. Zwischen November 2025 und Februar 2026 werden rund 60 Prozent der Netzanschlüsse in Bonn überprüft. Das sind etwa 24.500 Anschlüsse.
Wenn bei Ihnen eine Prüfung ansteht, bekommen Sie ein entsprechendes Anschreiben der von uns beauftragten Fachfirma Crijonic. Dieses enthält einen Terminvorschlag. Sie selbst können an der Anlage nicht erkennen, wann die Prüfung ansteht oder letztmalig durchgeführt wurde.
In dem Anschreiben mit dem Terminvorschlag sind die entsprechenden Kontaktdaten des Remscheider Unternehmens aufgeführt. Falls Sie das Schreiben nicht zur Hand haben, hier die Kontaktdaten:
Firma Crijonic GmbH – Stichwort „Netzanschlussüberprüfung BonnNetz“
Telefon: 0800 – 44 89 32 0 (gebührenfrei)
E-Mail: termin(at)crijonic.de
Wenn Sie keine Post von uns erhalten, muss Ihr Netzanschluss noch nicht geprüft werden. Entweder ist der Netzanschluss noch keine zwölf Jahre alt, oder die Prüfung erfolgt im Zuge eines innerhalb der nächsten Jahre anstehenden Zählerwechsels.
Bitte planen Sie für die Überprüfung ca. 15 Minuten ein. Sie oder eine andere befugte Person müssen während dieser Zeit vor Ort sein.
Die Gasversorgung wird zu keinem Zeitpunkt unterbrochen.
Die Überprüfung ist für Sie kostenfrei.
Nein, da wir nur den Zugang zum Anschlussraum benötigen und hierdurch keine Kosten oder weiteren Verpflichtungen für den Eigentümer oder die Eigentümerin entstehen. Allerdings muss der Mietende als Anschlussnutzender den Zutritt zum entsprechenden Kellerraum nach §8 und §21 der NDAV (Niederdruckanschlussverordnung) ebenfalls ermöglichen.
Nein. Da die Überprüfung nur alle zwölf Jahre ansteht, haben wir für die Durchführung eine externe Fachfirma beauftragt. Dabei handelt es sich um die
Crijonic GmbH
Freiheitstraße 15-17
42853 Remscheid
0800 – 44 89 32 0 (gebührenfrei)
info(at)crijonic.de
Die eingesetzten Mitarbeitenden der Firma Crijonic haben einen Dienstausweis der
Firma Crijonic dabei und eine Legitimation der BonnNetz.
Sie können sich an die durch uns beauftragte Fachfirma wenden. Kontaktdaten:
Crijonic GmbH
Freiheitstraße 15–17
42853 Remscheid
0800 – 44 89 32 0 (gebührenfrei)
info(at)crijonic.de
oder an das Team von BonnNetz unter 0800 – 26 66 38 9 (Störungsmeldestelle Gas).
Ab der Hauptabsperreinrichtung handelt es sich um Gasleitungen des Hauseigentümers/
der -eigentümerin. Diese sollten Sie entsprechend der Richtlinien des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) einmal jährlich prüfen lassen. Den empfohlenen „Jahres-Check“ (auch manchmal „Hausschau“ genannt) finden Sie hier:
DVGW e.V.: Der Jahres-Check im Haus
ACHTUNG!
Der Jahres-Check ersetzt nicht die Gebrauchsfähigkeitsprüfung Ihrer hausinternen Erdgasleitungen. Die Dichtheit dieser Leitungen ist spätestens alle zwölf Jahre durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) zu überprüfen, welches Sie als Eigentümerin oder Eigentümer selbst beauftragen müssen.