Differenzmenge

Ergebnis der Differenzbilanzierung

BonnNetz ist nach § 12 StromNZV gesetzlich zur Führung eines Differenzbilanzkreises verpflichtet. Durch Anwendung des erweiterten analytischen Verfahrens zur Belieferung von Kunden mit einem Jahresverbrauch < 100.000 kWh kommt es zu keiner Bewirtschaftung des Differenzbilanzkreises. Der Differenzbilanzkreis hat daher im Normalfall einen Saldo von 0 kWh bei einer Abweichung von 0 kW.

Entgelt für die Jahresmehr- und Jahresmindermengen

Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.

Die Entgelte sind auf der Website des BDEW unter diesem Link veröffentlicht: Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom

Die Werte der vergangenen Jahre 2007 - 2016 finden Sie in unserem Archiv Netzentgelte (Strom). 


Gemäß Mitteilung Nr. 46 zur Umsetzung der Beschlüsse GPKE und GeLi Gas vom 22.01.2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) definiert, dass ab 1. April 2016 die Ermittlung und Abrechnung von Mehr- und Mindermengen so zu erfolgen haben, wie von den Verbänden BDEW, VKU, GEODE, AFM+E und bne im Papier "Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas" vom 14. Oktober 2014 und den zugehörigen Anlagen beschrieben.

zum Seitenanfang