Netzanschluss

Sie planen einen Neubau oder Anbau? Sie rüsten Ihre Heizungsanlage um oder sanieren Ihr Haus? Wir helfen Ihnen rund um Ihren Netzanschluss. Auch in der Bauphase informieren und unterstützen wir Sie.

Ihr schneller Weg ins Netz. Das bieten wir Ihnen

Hausanschluss ans öffentliche Netz
Ihr neuer Anschluss für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme

Verstärkung Ihrer Stromleistung
Leistungsverstärkung durch Wärmepumpe, Durchlauferhitzer oder Wallbox

Melden Sie hier Ihre Einspeiseanlage an

Neue Positionierung der Übergabepunkte
Verlegen des Hausanschlusskasten bzw. die Absperreinrichtungen der Hausanschlussleitungen

Abtrennung des Netzanschlusses
Beendigung des Anschlusses bei Abriss Ihres Hauses

Baustrom und -wasser
Unser Strom- und Wasser-Service für Ihre Bauphase

Neuer Zähler
Ihr neuer Zähler für Strom, Gas und Wasser bei Neubau oder neuen Verbrauchern

Planung ist das A und O

Bevor Sie Ihren Netzanschluss beantragen, finden Sie hier nützliche Informationen rund um Ihren Netzanschluss:

Netzanschluss: Alle Infos zum Standardnetzanschluss

Bauanschluss: Welcher ist der richtige für mein Objekt?

Anforderungen an Netzanschluss und Zähleranlage: Das müssen sie leisten.

Kosten: Wie teuer ist der Anschluss?
Unsere Preisliste für Strom und Gas.
Unsere Preisliste für Wasser und Fernwärme.

In fünf Schritten zum Netzanschluss

Nutzen Sie bequem unseren Online-Services rund um den Netzanschluss.

Die Leistungen können Sie online beantragen oder anmelden:

  • neuen Netzanschluss

  • Abtrennung, Veränderung oder Verstärkung Ihres Netzanschlusses

  • Anschluss für Wallbox

  • Anschluss für Wärmepumpe

Jetzt online Netzanschluss beantragen

Probleme bei der Registrierung? Nutzen Sie unsere neuen Formulare oder kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne.

Nachdem Ihre Beauftragung bei uns eingegangen ist, beginnt unser Team, Ihre Bestellung zu prüfen. Sind alle Unterlagen und Angaben plausibel und vollständig, erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung inkl. Netzanschlussvertrag. Diese senden Sie unterzeichnet an uns zurück.

Sobald der Netzanschlussvertrag unterzeichnet bei uns eingegangen ist, können Sie mit unserer Bauausführung Kontakt aufnehmen und einen Ortstermin vereinbaren. Mit unseren Fachleuten werden beim Ortstermin alle Fragen bezüglich der Bauausführung gemeinsam besprochen.

Nach Abschluss der Arbeiten an Ihrem Netzanschluss erhalten Sie von uns die Rechnung.

Nach erfolgreicher Fertigstellung der Kundenanlage und Rechnungsbegleichung erfolgt die Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Hierzu reicht Ihr konzessionierter Fachbetrieb den Inbetriebsetzungsauftrag für den jeweiligen Netzanschluss bei uns ein. Damit bescheinigt Ihr Fachbetrieb die Einhaltung der gültigen Normen und Richtlinien für Ihre errichtete Gebäudeinstallation.

Sie wollen einen Netzanschluss in Mittelspannung beantragen?

Mittelspannungsanschlüsse können Sie nur über die Formulare beantragen.

Formulare Mittelspannungsanschluss

Kontakt:

Häufig gestellte Fragen

Sie benötigen lediglich die Adresse des Anschlussobjektes und den Leistungsbedarf des jeweiligen Anschlusses, den Sie beantragen möchten. Den erforderlichen Leistungsbedarf erhalten Sie von Ihrem Fachinstallationsbetrieb oder Architekten/Planer.

Für die Beauftragung benötigen wir dann noch einen Lageplan. Bei Neubauten ein Erdgeschoss-, Kellergrundriss, in dem die gewünschte Einführungsstelle markiert ist. Gerne können Sie hierzu unsere Checkliste nutzen.

  • Adresse des Anschlussobjektes
  • Angaben zum Kunden, Grundstückseigentümer und Rechnungsempfänger
  • Erforderlicher Leistungsbedarf (Strom, Gas, Trinkwasser und Fernwärme)
  • Lageplan und Grundrissplan mit Einzeichnung der gewünschten Einführungsstelle im Anschlussobjekt

Ihre Netzanschlüsse können Sie bequem über unser Netzanschlussportal beantragen.
Hier geht es zum Netzanschlussportal

Die Abtrennungen von Netzanschlüssen können Sie ganz bequem über unser Netzanschlussportal anmelden.

Circa 4 Monate - nach kostenpflichtiger Bestellung. Sollte zu Ihrem Anschlussobjekt kein Versorgungsnetz zur Verfügung stehen, beträgt die Vorlaufzeit meist ca. 9 Monate, da das vorgelagerte Versorgungsnetz entsprechend ausgebaut werden muss.

Die Netzanschlüsse können erst hergestellt werden, wenn der Raum für den Netzanschluss fertiggestellt und verschließbar ist. Ebenso muss die Leitungstrasse frei zugänglich sein. Und sie darf nicht von Gerüsten, Containern, Erdaushub oder ähnlichem überdeckt sein.

Für Ihr Anschlussobjekt benötigen wir folgende Leistungsangaben:

Strom: Anzahl der Wohneinheiten (mit oder ohne elektr. Warmwasseraufbereitung) sowie den sonstigen Leistungsbedarf in kW (bspw. E-Ladepunkte, Aufzüge, Wärmepumpen etc.)
Erdgas: Nennwärmebelastung der Gasgeräte in kW (bspw. Brennwertgerät, Gasherd etc.)
Wasser: Gesamtspitzendurchfluss in Liter/Sekunde
Fernwärme: Nennwärmebedarf in kW

Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind, haben die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Herstellung und Änderung des Netzanschlusses unter Anerkennung der für den Anschlussnehmer und den Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte damit verbundenen Verpflichtungen beizubringen. Diese Zustimmungserklärung ist erforderlich, um bei einem Auseinanderfallen in der Person des Anschlussnehmers und des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten dem Netzbetreiber die Ausübung seiner Rechte und Pflichten insbesondere bei der Herstellung, Änderung und Aufrechterhaltung des weiteren Betriebes des Netzanschlusses auch gegenüber dem Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigten zu ermöglichen.

Nein, mit Annahme des Vertragsangebotes erteilen Sie uns auch das Einverständnis zur Grundstücknutzung. Ebenso tragen Sie gleichzeitig dafür Sorge, dass alle geschlossenen Verpflichtungen an alle künftigen Rechtsnachfolger (Grundstückseigentümer, Pächter, Mieter) übertragen werden. Falls Sie nicht gleichzeitig Grundstückseigentümer sind, müssen Sie seine Zustimmungserklärung beibringen.

Eine Wohneinheit ist eine nach außen abgeschlossene Unterkunft, in welcher ein Haushalt geführt werden kann. Sie besteht in der Regel aus zusammenhängenden Räumen in Wohngebäuden. Eine Wohneinheit kann ein einzelnes Haus oder eine einzelne Wohnung innerhalb eines Wohnhauses sein.

Nein, für die reine Anfrage müssen Sie noch kein Fachinstallationsunternehmen haben. Es empfiehlt sich jedoch, das Unternehmen frühzeitig hinzuzuziehen, da es Sie bei technischen Fragen beraten kann und Ihnen die jeweiligen Leistungswerte ermittelt.

Folgende Pläne können/müssen Sie in Ihrer Anschlussanfrage anfügen:

  • Amtlicher Lageplan in 1:500 oder 1:1000 (nur bei Neubauten notwendig)
  • Keller- oder Erdgeschossgrundrissplan mit Einzeichnung des gewünschten Einführungsortes (bspw. im Hausanschlussraum über Mehrspartenhauseinführung)
  • Schnittplan bei Anschlussobjekten in Hochwassergebieten

Prinzipiell dürfen Sie folgende Dinge selbst ausführen bzw. beauftragen:

  • Die gesamten Tiefbauarbeiten im öffentlichen sowie privaten Bereich
  • Die Kernbohrung(en)
  • Die Lieferung und das Einbauen der Hauseinführung(en)

Die jeweiligen Preisabzüge entnehmen Sie aus unserem Preisblatt

Vor Abriss eines Gebäudes müssen die Netzanschlüsse gesichert bzw. abgetrennt werden. Die Beantragung können Sie über das Netzanschlussportal vornehmen.

Hinweis: Netzanschlüsse dürfen ausschließlich vom Netzbetreiber oder Wasserversorger unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt werden.

Ihre vorhandenen Zähler können Sie über Ihren Fachbetrieb ausbauen lassen und an unserem Standort - Karlstraße 2-6 in 53115 Bonn - am Zählerlager abgeben. Daraufhin erfolgt die Schlussrechnung.

Bei Fragen steht Ihnen die jeweilige Zählerabteilung zur Verfügung.

Telefon: 0800 6646975 (Strom) & 0228 711-3730 (Gas/Wasser)

Beim Baukostenzuschuss handelt es sich um eine einmalige Zahlung für den Ausbau des allgemeinen Netzes. Diese müssen Sie im Rahmen der Anschlusserstellung an BonnNetz entrichten. Der Baukostenzuschuss wird einmal bei Herstellung des Netzanschlusses erhoben. Ändert sich der bestehende Netzanschluss, z. B. bei Leistungserhöhung oder Wechsel der Anschlussnetzebene, kann der Baukostenzuschuss erneut erhoben werden. Grundlage dafür sind §9 AVB WasserV/AVB FernwärmeV und §11 der NAV/NDAV.

Der Baukostenzuschuss darf bei Stromanschlüssen in der Niederspannung nur für den Teil der Leistungsanforderung erhoben werden, der über 30 kW liegt. Somit ist der übliche Strom-Netzanschluss von der Zahlung des Baukostenzuschusses davon nicht betroffen.

Bei Gas-Netzanschlüssen im Niederdruck fällt ein Baukostenzuschuss immer an. BonnNetz berechnet den Baukostenzuschuss allerdings erst ab dem 51 kW.

Sie erhalten eine Schlussrechnung nach dem technischen und kaufmännischen Abschluss. Dies geschieht in der Regel ca. 2 Wochen nach Herstellung des Netzanschlusses.

Standardnetzanschlüsse werden bei uns pauschal abgerechnet. Netzanschlüsse, die nach Art, Dimension oder Länge vom Standard abweichen, werden gesondert kalkuliert und gelten als individuelle Netzanschlüsse. Die jeweiligen Preise können Sie unserer Preisliste entnehmen.

Standardnetzanschlüsse umfassen folgende Punkte:

  • Erdverlegte Kabelnetzanschlüsse (Strom) mit einem Hausanschlusskasten, einer Hausanschlusslänge auf privatem Grund ≤ 15 m und einer Absicherung ≤ 125 A
  • Freileitungsnetzanschlüsse über Dachständer oder Holzmast, einer Hausanschlusslänge auf privatem Grund ≤ 15 m und einer Absicherung 125 A
  • Gasnetzanschlüsse bis zu einer Hausanschlusslänge auf privatem Grund ≤ 15 m

Die ersten 15 m auf privaten Grund sowie die ersten 25 m im öffentlichen Bereich sind im Basispreis des Hausanschlusses enthalten. Für darüber liegende Hausanschlusslängen ist ein Anschlussschrank an der Grundstücksgrenze zu errichten. Dieser wird gesondert kalkuliert. Dies gilt auch für besondere und außergewöhnliche Erschwernisse, die durch die Erstellung des Netzanschlusses auftreten.

Netzanschlüsse müssen kurzfristig nach Fertigstellung in Betrieb genommen werden. Spätestens nach 2 Jahren muss die Inbetriebnahme erfolgt sein.

Die Netzanschlüsse liegen in der Regel in folgender Mindestgrabentiefe:

Strom:               80 cm

Erdgas:             100 cm

Trinkwasser:    120 cm

Quelle: Bonn-Netz GmbH, Grabentiefe 2020

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