Unser neues Einspeiserportal ersetzt die Anmeldung einer Erzeugungsanlage in Papierform. Bitte nutzen Sie diesen digitalen Service. Dies vereinfacht und verkürzt den gesamten Anmeldeprozess.
Einspeiserportal
Sollte Ihnen nicht möglich sein das Einspeiserportal zu nutzen, finden Sie nachfolgend die erforderlichen Formulare zur Anmeldung einer Erzeugungsanlage.
Musterverträge finden Sie ebenfalls aufgeführt.
Ihre Unterlagen senden Sie bitte an:
Bonn-Netz GmbH
Team Einspeiser
Karlstraße 2-6
53115 Bonn
E-Mail: einspeiser@bonn-netz.de
Erzeugungsanlage mit Summenanschlussleistung größer 0,6 bis zu 135 KW(p) am Nieder- und Mittelspannungsanschluss
Benötigte Unterlagen
- Aktuellen Lageplan (erhalten Sie z.B. unter stadtplan.bonn.de)
Erzeugungsanlage
- Antragstellung (E.1) für eine Erzeugungsanlage
- Datenblatt für Erzeugungsanlagen (E.2) gemäß VDE-AR-N 4105:2018-11
- Einheitenzertifikat (E.4) gemäß VDE-AR-N 4105:2018-11
(erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit)
- Prüfbericht "Netzrückwirkungen" (E.5) für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A.
(erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit - soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich.)
- Zertifikat für den NA-Schutz (E./) gemäß VDE-AR-N 4105:2018-11
(erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit)
- Prüfbericht für den NA-Schutz (E.7) gemäß VDE-AR-N 4105:2018-11
(erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit)
- Inbetriebsetzungsprotokoll (E.8) für eine Erzeugungsanlage
- Inbetriebsetzungsauftrag für den Einbau/Austausch des Hauptzählers [Zü]
- Inbetriebsetzungsauftrag für den Einbau des Erzeugungszählers [Ze]
- Technische Datenblätter der verwendeten PV-Module
(erhalten Sie vom Hersteller der PV-Module - soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich.)
Technische Datenblätter des/der verwendeten Wechselrichter(s), des Generators
(erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit)
- Nachweis über die behördliche Registrierung der Erzeugungsanlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Marktstammdatenregister (MaStR)
(erhalten Sie nach erfolgter Registrierung im Marktstammdatenregister)
- Nachweis über die behördliche Registrierung/KWK-Förderzulassung der BHKW-Anlage bei der BAFA
(nur erforderlich bei BHKW/KWK-Anlagen; den Nachweis erhalten Sie nach erfolgter Registrierung von der BAFA)
- Meldung/Bestätigung des Anlagenbetreibers zur technischen Umsetzung des Einspeisemanagements in der Erzeugungsanlage gemäß Anforderungen nach §§ 9 und 14 EEG 2017 (abhängig von der gewählten Umsetzung des Einspeisemanagements)
- Protokoll über die Änderung von Leistungsparametern am Wechselrichter
- Formblatt "Messkonzepte" (für Erzeugungsanlagen ohne Speichersystem)
- Formblatt "Mess- und Speicherkonzepte" (für Erzeugungsanlagen mit Speichersystem)
- Übersichtsschaltplan (einpolige Darstellung) der gesamten elektrischen Anlage ab Netzanschlusspunkt, inkl. der erforderlichen Anlagen, soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich:
- zur Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen,
- wie viele Generatoren/Wechselrichter eingesetzt sind,
- wie sich die Generatoren/Wechselrichter auf die Außenleiter aufteilen,
- wo sich der Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) nach VDE-AR-N 4105:2018-11 befindet,
- ggf. zur Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (PAV, E -Überwachung)
(Den Übersichtsschaltplan erhalten Sie von Ihrem Elektro-Fachunternehmer)
Strom-Speichersystem
- Einheitenzertifikat (E.4) gemäß VDE-AR-N 4105, für das Speichersystem
(erhalten Sie vom Hersteller des Speichersystems)
- Prüfbericht "Netzrückwirkungen" (E.5) für das Speichersystem mit einem Eingangsstrom > 75 A (soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich)
(erhalten Sie vom Hersteller des Speichersystems)
- Zertifikat für den NA-Schutz (E.6) gemäß VDE-AR-N 4105 für das Speichersystem
(erhalten Sie vom Hersteller des Speichersystems)
- Prüfbericht für den NA-Schutz (E.7) gemäß VDE-AR-N 4105 für das Speichersystem
(erhalten Sie vom Hersteller des Speichersystems)
- Technische Datenblätter des verwendeten Strom-Speichersystems
(erhalten Sie vom Hersteller des Speichersystems)
- Übersichtsschaltplan (einpolige Darstellung) der gesamten elektrischen Anlage ab Netzanschlusspunkt, inkl. der erforderlichen Angaben, soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich:
- zur Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen,
- wie viele Generatoren/Wechselrichter eingesetzt sind,
- wie sich die Generatoren/Wechselrichter auf die Außenleiter aufteilen,
- wo sich der Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) nach VDE-AR-N 4105:2018-11 befindet,
- ggf. zur Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (PAV, E -Überwachung),
- wie viele Energieflussrichtungssensoren (EnFluRi-Sensoren) eingesetzt sind,
- wie die Energieflussrichtungssensoren (EnFluRi-Sensoren) auf die Gesamtanlage wirken.
Vgl. hierzu auch VDE|FNN-Hinweise für Speichersysteme.
(Den Übersichtsschaltplan erhalten Sie von Ihrem Elektro-Fachunternehmer.)
- Nachweis über die behördliche Registrierung des Speichers bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Marktstammdatenregister (MaStR)
(erhalten Sie nach erfolgter Registrierung im Marktstammdatenregister)
- Herstellernachweis/Konformitätsnachweis für Energieflussrichtungssensor[en] (EnFluRi-Sensoren) und zur Betriebsweise des Strom-Speichersystems in Bezug auf die Einhaltung der Vorgaben aller eingesetzten Komponenten nach Kapitel 4.09, 4.10 und 4.11 des entsprechend FNN Dokument „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“ (u.a. Nachweis das die EnFluRi-Sensoren oder gleichwertige technische Einrichtungen die geforderten Funktionen erfüllen.)
(erhalten Sie vom Hersteller des Speichersystems)
- Fachunternehmererklärung über die fachgerechte Installation des Batteriespeichersystems und des Energieflussrichtungssensors (EnFluRi-Sensor) gemäß der Installationsanleitung des Herstellers, z.B. Speicherpass vom ZVEH.
(erhalten Sie von Ihrem Elektro-Fachunternehmer.)
- Bei Teilnahme am Förderprogramm des BMU (KfW-Förderung) für Speichersysteme
Herstellernachweis/Konformitätsnachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen aller eingesetzten Komponenten und Begrenzung der max. Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt auf 50% „NEU ab 01.03.2016“ der installierten PV-Leistung.
(erhalten Sie vom Hersteller des Speichersystems)
- Bei Inselbetriebsfähigkeit/Ersatzstromfunktion des Speichersystems
Herstellernachweis/Konformitätsnachweis/Unbedeklichkeitsbescheinigung für die Inselbetriebsfähigkeit/Ersatzstromfunktion, gemäß VDE-AR-E 2510-2.
(erhalten Sie vom Hersteller des Speichersystems)
Bitte beachten Sie auch, dass abhängig von angewendeten Messkonzept und/oder von der Erzeugungsanlage/ des Speichersystems (z.B. bei DC-gekoppelten Hybridwechselrichtern für PV und Speicher) nicht alle, weitere oder auch differente Unterlagen erforderlich sein können.
In der individuellen Anschlusszusage zu Ihrer angefragten Erzeugungsanlage weisen wir detailliert auf die im jeweiligen Anschlussfall erforderlichen Unterlagen hin.
Erzeugungsanlage mit Summenanschlussleistung ab 135 KW(p) am Nieder- und Mittelspannungsanschluss
Nachfolgend finden Sie alle Informationen, die für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage bei der Bonn-Netz GmbH erforderlich sind:
Der Netzbetreiber ermittelt den geeigneten Netzanschlusspunkt für jede an sein Netz anzuschließende Erzeugungsanlage im jeweiligen Einzelfall.
Planungsphase
Bitte senden Sie uns in der Planungsphase (vor Errichtung der Erzeugungsanlage/des Speichers) nachfolgend bezeichnete Unterlagen:
- Aktuellen Lageplan mit detailierten Angaben zum geplanten Standort der Erzeugungsanlage (erhalten Sie z.B. unter stadtplan.bonn.de)
- Versorgungsanfrage Strom
- E.1 Antragstellung
- E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
- E.4 Errichtungsplanung (soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich)
- E.8 Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers - Mittelspannung
- E.12 Konformitätserklärung für Erzeugungssanlagen/Speicher
(erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit/des Speichers)
- E.13 Einheitszertifikat
(erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit/des Speichers)
- E.14 Komponentenzertifikat
(erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit/des Speichers - soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich)
Sobald die benötigten Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, erhalten Sie nachdem wir die Einspeisemöglichkeit geprüft haben, von uns automatisch eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage.
Eine pauschale Zustimmung ist leider nicht möglich.
Erst nach Erhalt der Anschlusszusage sollte mit der Errichtung der Erzeugungsanlage begonnen werden.
Inbetriebsetzungsphase Erzeugungsanlage/Speicher
In der Inbetriebsetzungsphase der Erzeugungsanlage benötigen wir noch nachfolgende Unterlagen von Ihnen:
- E.5 Inbetriebsetzungsauftrag inkl. Mess- und Speicherkonzepte nach VDE-AR-N 4110
- Inbetriebsetzungsauftrag für den Einbau des Erzeugungszählers [Ze]
- E.6 Erdungsprotokoll (soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich)
- E.7 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen (soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich)
- E.10 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten und Speicher
- E.11 Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage/Speicher
- E.15 Anlagenzertifikat
(soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich)
- Technische Datenblätter der verwendeten PV-Module
(erhalten Sie vom Hersteller der PV-Module - soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich)
Technische Datenblätter des/der verwendeten Wechselrichter(s), des Generators
(erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit)
- Technisches Datenblatt des verwendeten „zentralen“ übergeordneten Entkopplungsschutz-Gerätes (NA-Schutz) und der Entkupplungseinrichtung
(erhalten Sie vom Hersteller des Betriebsmittels)
- Zertifikat für den internen/integrierten NA-Schutz, gemäß VDE-AR-N 4110:2018-11
(erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit)
- Zertifikat für den zentralen NA-Schutz, gemäß VDE-AR-N 4110:2018-11
(erhalten Sie vom Hersteller des Betriebsmittels)
- Prüfbericht für den internen/integrierten NA-Schutz, gemäß VDE-AR-N 4110:2018-11
(erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit)
- Prüfbericht für den zentralen NA-Schutz, gemäß VDE-AR-N 4110:2018-11
(erhalten Sie vom Hersteller des Betriebsmittels)
- Nachweis über die behördliche Registrierung der Erzeugungsanlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Marktstammdatenregister (MaStR)
(erhalten Sie nach erfolgter Registrierung von der BAFA)
- Nachweis über die behördliche Registrierung/KWK-Förderzulassung der BHKW-Anlage bei der BAFA
(nur erforderlich bei BHKW / KWK-Anlagen; den Nachweis erhalten Sie nach erfolgter Registrierung von der BAFA)
- Übersichtsschaltplan (einpolige Darstellung) der gesamten elektrischen Anlage ab Netzanschlusspunkt, inkl. der erforderlichen Angaben, soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich:
- zur Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen,
- wie viele Generatoren/Wechselrichter eingesetzt sind,
- wie sich die Generatoren/Wechselrichter auf die Außenleiter aufteilen,
- wo sich der Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) nach VDE-AR-N 4110:2018-11 befindet,
- ggf. zur Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (PAV, E -Überwachung)
Bitte beachten Sie auch, dass abhängig von angewendeten Messkonzept und/oder von der Erzeugungsanlage/des Speichersystems oder der Netzersatzanlage (NEA), nicht alle, weitere oder auch differente Unterlagen erforderlich sein können.
In der individuellen Anschlusszusage zu Ihrer angefragten Erzeugungsanlage weisen wir detailliert auf die im jeweiligen Anschlussfall erforderlichen Unterlagen hin.
Stromeinspeiseverträge
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Niederspannung
Stromeinspeisevertrag (PV-Anlagen):
Anlagen zum Stromeinspeisevertrag (PV-Anlagen):
- Anlage 2 - Technische Anschlussbedingungen - TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
- Anlage 3 - Ergänzende Bestimmungen zu den TAB 2007 der Bonn-Netz GmbH
- Anlage 4 - Preisblatt
- Anlage 5 - SEPA-Lastschriftmandat
- Anlage 6 - § 18 Niederspannungsanschlussverordnung
- Anlage 7 - DSGVO - Verarbeitung personenbezogener Daten
Mittelspannung
Stromeinspeisevertrag (PV-Anlagen):
Anlagen zum Stromeinspeisevertrag (PV-Anlagen):
- Anlage 2 - Technische Anschlussbedingungen - TAB 2008 für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
- Anlage 3.1 - Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (2008)
- Anlage 3.2 - Ergänzungen zu Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (2013)
- Anlage 4 - Preisblatt
- Anlage 5 - SEPA-Lastschriftmandat
- Anlage 6 - § 18 Niederspannungsanschlussverordnung
- Anlage 7 - DSGVO - Verarbeitung personenbezogener Daten
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
- Einspeisung nach KWKG 2017
- Technische Anschlussbedingungen (TAB)
- Ergänzende Bestimmungen zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
- Preisblatt
- § 22 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsverordnung in Niederspannung (NAV)
- § 18 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsverordnung in Niederspannung (NAV)