(vom 01.06.2018) Das Bundesministerium für Finanzen hat am 6. Dezember 2017 seine Auffassung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Mehr-/ Mindermengen der Sparte Strom veröffentlicht.
Demnach sind Mehr-/ Mindermengen Strom als Lieferung anzusehen und in allen offenen Fällen umsatzsteuerrechtlich entsprechend zu behandeln.
Auf Grundlage dieser Veröffentlichung werden wir, die Bonn-Netz GmbH, ab dem 1. Juli 2018 (Versanddatum der INVOIC) keine Mehr-/ Mindermengen in der Sparte Strom mehr als „sonstige Leistung“ abrechnen und versenden.