(vom 18.11.2015) Konsultationsfassung Ergänzende Bestimmungen TAB Mittelspannung gemäß § 19 Abs. 4 EnWG
Gemäß § 19 Abs. 4 EnWG stellt die Bonn-Netz GmbH den Verbänden der Netznutzer die neuen „Ergänzenden Bestimmungen zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Bonn-Netz GmbH“ vor der formellen Inkraftsetzung zur Konsultation zur Verfügung.
Im Konsultationszeitraum vom 19.11.2015 bis 17.12.2015 können die Verbände der Netznutzer Ihre Anmerkungen an folgende Kontaktdaten richten:
Bonn-Netz GmbH
Sandkaule 2
53111 Bonn
info@bonn-netz.de
Die Konsultation ist abgeschlossen und die Ergänzenden Bestimmungen TAB Mittelspannung sind ab sofort gültig.