(vom 17.12.2010)
Mitteilung über die Änderung der Netzentgelte gemäß § 26 (2) StromNEV zum 01. Januar 2011.
Gemäß der Veröffentlichung durch die deutschen Übertragungsnetzbetreiber wurde auf Basis von gemeldeten Prognosewerten die jährlich zu erwartenden Belastungen gemäß KWK-G mit Stand vom 30.09.2010 mitgeteilt.
Der einheitlich für das Kalenderjahr 2011 geltende Aufschlag auf das Netznutzungsentgelt für Letztverbräuche der Letztverbraucherkategorien A und B beträgt 0,030 ct/kWh.
Wir werden daher unseren Vertragspartnern erstmals bei der Abrechnung der Netznutzungsentgelte für den Monat Januar 2011 den oben genannten Aufschlag in Höhe von 0,030 ct/kWh zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer in Rechnung stellen.