Technische Bedingungen für Netzanschluss und -anlage

Hier finden Sie "Technische Mindestanforderungen an den Betrieb von Netzanschlüssen und Netzanlagen im Bonner Netzgebiet". Gemäß § 19 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Betreiber von Verteilnetzen verpflichtet, diese zu veröffentlichen.

Für Arbeiten an Hausanschlusskästen durch eine Fachfirma gelten außerdem diese Empfehlungen.

Für den Betrieb von Netzanschlüssen ist neben der Einhaltung der Netzanschlussbedingungen mindestens ein Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber erforderlich, aus dem sich weitere Anforderungen ergeben können. Zur weiteren Klärung bzw. Abstimmung dieses Sachverhalts wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Elektro-Fachunternehmer oder Ihren Anlagenerrichter.

Wichtiger Hinweis zu Zähleranlagen:

Eine Zähleranlage muss angepasst werden, wenn bisher über sie Strom bezogen wurde, aber künftig eine Kombination aus Strombezug und Netzeinspeisung vorgesehen ist.
Bitte beachten Sie dann gemäß „Technische Anschlussregel (TAR) VDE-AR-N 4100:2019-04, Abs. 4.4“  die dafür geltende Anforderung nach „TAR VDE-AR-N 4100:2019-04“ für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz.

Möglicherweise muss die bestehende Zähleranlage verändert werden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, dass die gesamte Zähleranlage oder Teile der Anlage sogar erneuert werden müssen.

Hinweis zu Arbeiten an Hausanschlusskästen: Bei Arbeiten an Hausanschlusskästen im Versorgungsgebiet der BonnNetz beachten Sie bitte diese Empfehlungen.

Zähleranlagen mit Überschusseinspeisung

Zur Information des Anlagenerrichters haben wir die notwendige Ausgestaltung des Zählerplatzes für Erzeugungsanlagen mit Überschusseinspeisung (Muster-Anwendungshinweise) nachfolgend beschrieben.

 

Messkonzepte und Zähleraufbau

Fernwärme

Technische Anschlussbedingungen für Heizwasser

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